Verkehrsunfall – was tun?

  • 3 Minuten Lesezeit

Erste Schritte nach einem Verkehrsunfall.

Im Falle eines Verkehrsunfalls sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren und nicht aus Versehen etwas falsch machen. Mit folgenden Tipps sind Sie nicht auf sich allein gestellt und sichern sich Ihre Unfallansprüche:

1. Sicherheit

Bevor Sie irgendwelche Maßnahmen ergreifen, sollten Sie unbedingt zunächst die Unfallstelle sichern. Die Sicherheit von Ihnen und den anderen Verkehrsteilnehmern geht immer vor!

Die Sicherung der Unfallstelle erfolgt mit:

  • Warnblinkanlage 
  • Warnweste
  • Warndreieck in 50 bis 150 Schritten Entfernung

2. Erste Hilfe

Bei Verletzungen von anderen Verkehrsteilnehmern leisten Sie sofort Erste Hilfe und verständigen Sie, wenn nötig, den Rettungswagen.

Verständigen Sie im Anschluss sofort die Polizei.

3. Dokumentation

Nach der Sicherung der Unfallstelle und der hoffentlich nicht notwendigen Ersten Hilfe, beginnen Sie mit der Dokumentation der Unfallstelle. Eine umfangreiche Dokumentation mit Fotos der Unfallstelle und der Fahrzeuge ist enorm wichtig für die Durchsetzung der späteren Ansprüche.

Bei unklarem Unfallhergang können Sie auch die Polizei verständigen. Bei Personenschaden sollten Sie die Polizei stets zur Hilfe holen.

a) Unfall ohne Polizei

  • Machen Sie so viele Fotos wie möglich: Unfallstelle, Position der Fahrzeuge, Umgebung der Unfallstelle, Beschädigungen an den Fahrzeugen, Detailfotos der Beschädigungen
  • Nehmen Sie Namen und Anschrift sowie Fahrzeug- und Versicherungsdaten des Unfallgegners auf. Machen Sie, wenn nötig, Fotos der Unterlagen.
  • Sprechen Sie Unfallzeugen an und nehmen Sie Name, Anschrift und Kontaktdaten der Augenzeugen auf.
  • Fertigen Sie einen Unfallbericht an: Beschreiben Sie den Unfallhergang und fertigen Sie, wenn nötig, eine Unfallskizze an. Der Unfallbericht und die Skizze sollten von beiden Unfallteilnehmern unterschrieben werden.
  • Machen Sie keine Aussagen zur Unfallschuld und geben Sie kein Schuldeingeständnis ab! Schweigen Sie und nehmen Sie Kontakt zu unseren Verkehrsanwälten auf.

b) Unfall mit Polizei

  • Machen Sie keine Angaben zur Unfallschuld! Geben Sie nur den Unfallhergang wieder, ohne sich jedoch selbst zu belasten. Im Zweifel müssen Sie nur Angaben zu Ihrer Person machen und auf Ihren Anwalt verweisen. 
  • Prüfen Sie das polizeiliche Unfallprotokoll.
  • Machen Sie zusätzlich Fotos der Unfallstelle und der beteiligten Fahrzeuge.
  • Verweisen Sie im Zweifel auf Ihren Verkehrsanwalt.

4. Bei Verletzungen

Im Falle einer schweren Verletzung kontaktieren Sie, wenn möglich, sofort den Rettungsdienst. Auch bei leichteren Verletzungen sollten Sie im Zweifel sofort den Arzt aufsuchen oder den Rettungswagen verständigen. Oft zeigen sich unfalltypische Verletzungen auch erst einige Zeit nach dem eigentlichen Unfall.

Wichtig: Gehen Sie so früh wie möglich, am besten am gleichen Tag, zu Ihrem Arzt! Vor allem bei Verletzungen an der Halswirbelsäule (HWS) ist ein schneller Arztbesuch anzuraten, da sonst der Zusammenhang zwischen Unfall und Verletzung eventuell nicht mehr festgestellt werden kann. Eine Anspruchsdurchsetzung wird dadurch erheblich erschwert oder gefährdet.

Beim Arzt sollten Sie den Arzt explizit auf den Unfall hinweisen und darauf achten, dass die Unfallursächlichkeit in den Arztbericht mit aufgenommen wird.

5. Versicherung

Falls Sie nach dem Unfall von der gegnerischen Versicherung kontaktiert werden, sollten Sie keine weiteren Angaben zum Unfall machen und immer auf Ihren Rechtsanwalt verweisen.

Haben Sie eine Unfallversicherung abgeschlossen? Prüfen Sie, ob Sie eine Leistung der Versicherung in Anspruch nehmen können.

Nach dem Unfall ist eine Kontaktaufnahme mit unseren Rechtsanwälten für Verkehrsrecht dringend zu empfehlen. Wir stehen Ihnen mit Beratung und Vertretung zur Seite und helfen Ihnen bei der Regulierung Ihres Schadens und nehmen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung und, falls nötig, mit der Polizei auf.

Rechtsanwalt Rainer-Michael Rößler


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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