Verletzung der Anzeigepflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung und Lebensversicherung

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Seit dem 01.01.2008 gilt für Neuverträge und seit dem 01.01.2009 grundsätzlich auch für Altverträge in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das Gesetz wurde ganz wesentlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert. Den Kunden benachteiligende Vertragsklauseln werden unter Umständen unwirksam, wenn der Versicherer seine Klauseln nicht zu Gunsten des Versicherten auf die Neuregelung des VVG anpasst.

Es ist nach der Reform sehr viel schwieriger für den Versicherer, die Leistung zu verweigern, weil der Kunde angeblich seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat. Selbst wenn der Versicherte seine Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt haben sollte, ist der Versicherer nur unter sehr erschwerten Bedingungen berechtigt, seine Leistung zu verweigern.

In jedem Fall sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden, wenn die Versicherung nicht zahlt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie Hilfe gegen Ihre Versicherung benötigen. Ich habe mich im Juni 2009 zu den aktuellen Problemen der Berufsunfähigkeitsversicherung und Lebensversicherung fortgebildet.


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