Vermögen frühzeitig schützen ⚠️

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben sich durch jahrelange Arbeit Vermögen aufgebaut?


Schützen Sie es frühzeitig vor Krisenzeiten!!


Ein frühzeitiges Absichern von Privatvermögen sollte stets erfolgen. Wie kann man den Schutz vornehmen?

Zum einen sollte man sich im Klaren sein, was in Krisenzeiten mit dem privaten Vermögen kann. In den Szenarien wie Insolvenz oder bei Pflegebedürftigkeit von einem selbst oder Angehörigen droht der Zugriff auf das Privatvermögen.

Auch das Gründen einer Kapitalgesellschaft (z.B GmbH oder UG) hilft in der Regel nicht, um eine Haftung des Geschäftsführers auf privater Ebene völlig auszuschließen. Für Arbeitnehmerbeiträge der Sozialversicherung, der Lohn- und Umsatzsteuer, persönliche Bürgschaften, die für die Gesellschaft gegenüber Banken oder Dritten abgegeben wurden, oder im Fall der Insolvenzverschleppung haftet der Geschäftsführer persönlich mit seinem Privatvermögen.

Insoweit sollten Sie schon bei der Unternehmensgründung oder der Anschaffung von Vermögenswerten Vorkehrungen treffen. Soll vielleicht der Ehegatte Eigentümer werden, der keine haftungsträchtige Tätigkeit ausübt? Wollen Sie die Immobilie übertragen oder belasten ? Hier sind vor allem auch die anfechtungsrelevanten Vorschriften des Anfechtungsgesetzes, der Insolvenzordnung oder des Schenkungsrechts zu beachten. In der Regel betragen hier die gesetzlichen Fristen zehn Jahre. Aber auch erb- und familienrechtliche Aspekte dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Nutzen Sie die steuerrechtlichen Freibeträge geschickt aus und verhindern Sie unnötige Steuerbelastungen Ihrer Erben.

Reagieren Sie also frühzeitig und denken Sie heute schon an morgen! Nicht nur die Finanzierung muss stehen, sondern auch der Schutz des Vermögens.


Wir beraten Sie gerne hierzu und initiieren mit Ihnen alle notwendigen Maßnahmen. Kontaktieren Sie mich unverbindlich.


Rechtsanwalt 

Marcel Timper

Klepper & Partner Rechtsanwälte PartGmbB

Grünstr.16

58095 Hagen

m.timper@klepper-partner.de

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