Asbest - die unterschätzte Haftungsfalle!!

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Der Umgang mit asbesthaltigen Stoffen kann nicht nur Ihre Gesundheit gefährden, sondern auch kostenintensive Haftungsszenarien auslösen.

Als Käufer oder Verkäufer von Immobilien, bei denen asbesthaltige Baustoffe verwendet wurden, bestehen nach der Rechtsprechung Aufklärungspflichten. Werden diese verletzt drohen Schadensersatzansprüche.

Als Vermieter drohen Mietminderungen durch den Mieter.

Als Arbeitgeber bestehen Prüfpflichten bevor Mitarbeiter ungeschützt in Räumen arbeiten in denen sie sich einer Asbestbelastung aussetzen.

Als Handwerker können Sie zudem neben Prüfpflichten auch ein besonderer Umgang und eine kostenintensive Entsorgungspflicht treffen. Zudem können beim falschen Umgang auch ordnungs- oder strafrechtliche Vorschriften verletzt werden. 

Es ist daher dringendst zu empfehlen, sich sowohl rechtlich als auch von spezialisierten Fachfirmen und Rechtsanwälten im Vorfeld beraten zu lassen. Ein altersbedingter Verkauf einer Immobilie kann sich schnell zu einem Alptraum entwickeln. In dem unteren Video sind die häufigsten Fallstricke sowie die aktuelle Rechtsprechung zu diversen Themen zusammengefasst.

Ich berate Mandanten rund um diese Themen umfassend. Sei es bei der Gestaltung von Vertragswerken oder aber bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Aber auch im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht vertrete ich unsere Mandantschaft, wenn es insbesondere im falschen Umgang mit asbesthaltigen Materialen zu Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren gekommen ist. 

Bei Fragen oder Mandatsanfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Marcel Timper

Rechtsanwalt

Klepper & Partner Rechtsanwälte PartGmbB

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Foto(s): Marcel Timper


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