Veröffentlichung von Gegnerlisten von U+C Rechtsanwälten wegen Pornos

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U+C Rechtsanwälte, bekannt durch Abmahnungen für die Pornoindustrie, kündigt die Veröffentlichung von Gegnerlisten an. Das heißt, dass jeder, der eine Abmahnung erhalten hat, Gefahr läuft, öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.

Zwar ist die Veröffentlichung von Gegnerlisten nicht unüblich - soweit es sich allerdings um Privatpersonen handelt oder erhebliche Interessen des Betroffenen verletzt werden, darf eine Veröffentlichung nicht erfolgen.

Sie können sich als Betroffener wehren - bei Veröffentlichung mit einer einstweiligen Verfügung - aber auch vor der Veröffentlichung kann Rechtsschutz in Anspruch genommen werden. Eine vorbeugende einstweilige Verfügung, wie sie im Medienrecht üblich ist, ist das geeignete Instrument.

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