Versicherungsschutz für Raub einer wertvollen Armbanduhr

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Versicherungsschutz der Hausratversicherung besteht auch bei einem Raub einer wertvollen Armbanduhr.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 19. Juli 2016, Az. 12 U 85/16, festgestellt, dass Versicherungsschutz der Hausratversicherung auch bei einem Raub einer wertvollen Armbanduhr außerhalb der Wohnung besteht. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Hausratversicherung Leistungen aus der Hausratversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass die Schäden nicht vom Versicherungsschutz umfasst seien, da ein nicht versicherter Trickdiebstahl und kein versicherter Raub vorliege. Außerdem müsse sich der Versicherungsnehmer ein grob fahrlässiges Verschulden entgegenhalten lassen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte im Laufe des Verfahrens fest, dass die Schäden versichert waren, da ein versicherter Raub vorlag. Denn die Uhr, so die Begründung des Gerichts, sei dem Versicherten mit Gewalt weggenommen worden. Hingegen habe der Versicherte nicht grob fahrlässig gehandelt, indem er auf einer Straße in Deutschland eine wertvolle Uhr getragen habe.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt darüber hinaus, dass selbst ein Gericht manchmal von dem Ideenreichtum von Versicherungen, Begründungen für die Leistungsablehnung zu finden, wenn es darum geht, Leistungen zu erbringen, irritiert sein kann. Anders ist das Urteil nicht verstehen, wenn das Gericht erklärt, dass es keinen Sorgfaltsverstoß darstelle, wenn eine wertvolle Uhr auf einer Straße innerhalb Deutschlands getragen werde.“

Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.


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