Verteidigung von Sexualstraftaten

  • 17 Minuten Lesezeit

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren ab?

Die Polizei ermittelt im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem Anfangsverdacht einer Straftat. In dem „Ermittlungsverfahren" muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu verhören. Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt. Ich zeige Ihre Verteidigung an, teile der Polizei mit, dass Sie den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen werden und bitte darum, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Nach Beendigung der Ermittlungen schickt die Polizei die Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und die Anordnung der Untersuchungshaft werden durch das Amtsgericht angeordnet (Richtervorbehalt).

Jetzt bekomme ich als Strafverteidiger endlich die Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Nachdem ich mit Ihnen den Inhalt der Akten besprochen habe, schreibe ich eine Einlassung für Sie und lenke damit die Art der Erledigung des Verfahrens.

Sodann muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise beenden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Polizei, welche ihr in Form der Ermittlungsakte vorliegen, und meiner Einlassung klagt sie die Tat an, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wenn dieser nicht besteht, also ein Freispruch wahrscheinlicher als eine Verurteilung ist, stellt sie die Tat nach § 170 II StPO ein.

Wenn der Verstoß gering ist bzw. ein Erstverstoß vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt (auch gegen eine Auflage) ebenfalls einstellen, § 153 I StPO. (Bei einer guten Prozentzahl meiner Verfahren ist dies der Fall, z.B. Einstellung wg. Geringfügigkeit gegen Geldauflage).

Sie kann die Sache auch durch einen Strafbefehl, also quasi durch ein Urteil ohne eine Hauptverhandlung, erledigen.

Damit ist das Ermittlungsverfahren und der Status des Mandanten als „Beschuldiger", egal welche Form der Erledigung vorliegt, beendet.

Verteidiger: Hier berate ich meinem Mandanten, sage für ihn die Beschuldigtenvernehmung ab. Unser Erstschreiben „blockiert" den Kontakt der Polizei zum Mandanten. Die Polizei muss dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten (sie ist Herrin im Ermittlungsverfahren) und erteilt mir Akteneinsicht. Der Mandant wird mit dem Inhalt konfrontiert und ich schreibe dann eine sog. Verteidigerschrift, also eine Einlassung für den Mandanten (Einlassung zur Tat und Worte zu seinem Leben und eine Vorstellung, was die Verteidigung gerne hätte.

Soweit das Verfahren nicht im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, wird die Anklageschrift oder der Strafbefehl dem Amts- oder Landgericht durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Der Mandant ist nunmehr „Angeschuldigter in einem Strafverfahren".

In diesem „Zwischenverfahren" stellt der Richter die Anklage dem Verteidiger und seinem Mandanten zu. Der Verteidiger hat nunmehr die Möglichkeit, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens, also gegen die Hauptverhandlung, vorzubringen: Ist die Anklage formell rechtmäßig? Besteht hinreichender Tatverdacht? Sollen noch Beweise oder Zeugen benannt werden?

Verteidiger: Ich kann eine Eröffnung verhindern und Absprachen mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft über das Strafmaß treffen. Hier bereite ich auch meine Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. Gegebenfalls kann mich das Gericht als Pflichtverteidiger beiordnen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

Die Hauptverhandlung wird auch „Hauptverfahren" genannt. Nach dem ergangenem Urteil in der Hauptverhandlung können ggf. Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt oder Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Sobald der Rechtsmittelverzicht erklärt wird, ist das Urteil rechtskräftig.

Strafverteidigung bei sexuellen Missbrauch von Kindern

Oft werde ich zu Recht gefragt, wie man einen Menschen verteidigen kann, der Kinder missbraucht. Zunächst muss aber festgestellt werden, dass ich, wenn ein Neumandant in meine Kanzlei kommt, nie wissen kann, ob er nun letztendlich ein Täter ist.

Ich erinnere mich dann an meinen ersten Fall in diesen Zusammenhang zurück. Mein Mandant wurde massiv des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Familienmitglieder wendeten sich ab. Keiner schenkte meinem Mandanten Glauben. Letztendlich zog die Anzeigeerstatterin - auch bewegt durch das Aufdecken ihrer Widersprüche in der Anzeige - die Anzeige zurück. Meine Verteidigerschrift und meine Anträge trugen zur Wahrheitsfindung bei. Ein normales Leben danach war für meinen Mandanten jedoch nicht mehr möglich, da er durch die Vorwürfe stigmatisiert war.

Ein Einzelfall? Leider nein. Man geht davon aus, dass bis zu zehn Prozent der Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern Falschanzeigen sind.

Sicherlich ändert dies nichts daran, dass es sich um eine unvorstellbare Tat handelt. Als Strafverteidiger vertrete ich jedoch die Auffassung, dass auch diese Täter eine Verteidigung dahingehend erhalten, dass die Waage der Justitia ausgeglichen ist.

Welche Möglichkeiten hat der Verteidiger bei einem Vorwurf wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern?

Zunächst muss ein langes Gespräch mit dem Mandanten klären, was letztendlich zu dem Vorwurf geführt hat. In diesem werden Sie die Gelegenheit haben, in einer vertrauensvollen, verständnisvollen und diskreten Atmosphäre Ihre Situation zu besprechen. Nach diesem Gespräch werden Sie sich deutlich besser fühlen.

Als nächstes wird die Ermittlungsakte angefordert und die Aussage der / des Anzeigeerstatter(s) auf ihre Glaubwürdigkeit untersucht. Dabei greifen wir auf unsere Erfahrung aus anderen Fällen und die Methoden, welche sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt haben, zurück.

Regelmäßig werde ich - wenn dies erforderlich ist - eine Verteidigerschrift anfertigen. Die Verteidigerschrift nimmt Stellung zu den Vorwürfen, es werden Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und möglicherweise eine Einstellung des Verfahrens beantragt.

Während die Polizei die Ermittlungen wieder aufnimmt - z.B. durch Vernehmung der durch mich benannten Zeugen - nehme ich Kontakt zu dem/der zuständigen Staatsanwalt/ Staatsanwältin auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

In vielen Fällen werde ich ein so genanntes „Glaubwürdigkeitsgutachten" beantragen. Das Glaubwürdigkeitsgutachten wird durch eine Psychologin durchgeführt und untersucht die Aussage und die Person, welche die Anzeige erstattet hat. Die Ergebnisse werden sodann in einem Gutachten festgehalten. Wie kam es zu der Anzeige? Ist es möglich, dass die Anschuldigungen nur erfunden wurden?

Es muss nicht zu einer Hauptverhandlung kommen, wenn es sich um eine Falschanschuldigung handelt und im Ermittlungsverfahren ein erfahrener Strafverteidiger auf diesem Gebiet eingeschaltet wird. Was im Ermittlungsverfahren versäumt wird, kann in einer Hauptverhandlung nicht mehr nachgeholt werden.

Bitte nehmen Sie eine solche Anzeige nicht auf die leichte Schulter. Regelmäßig suchen mich Mandanten auf, die behaupten, dass Sie zu Unrecht verurteilt wurden. Überlassen Sie nichts dem Zufall.

Selbstverständlich kann ich auch erfolgreich für Sie tätig werden, wenn Sie bereits verurteilt wurden. Berufung, Revision, Wiederaufnahmeverfahren und Gnadenverfahren stehen Ihnen als Rechtsmittel regelmäßig zur Verfügung. Ich prüfe zunächst die Erfolgsaussichten und bespreche dann das weitere Vorgehen mit Ihnen.

Wie häufig ist sexueller Missbrauch von Kindern?

90 % der pädophilien Täter sind dahingehend „ungefährlich", dass Sie ihre Pädophilie durch Beobachtung von Kindern, Betrachtung von Kinderpornographie und sexuellen Vorstellungen leben. Durch das Ansehen und Besitzen von Kinderpornographie machen Sie sich strafbar und bedienen einen Markt, welcher kinderpornographisches Material produziert.

9 % der Täter missbrauchen Kinder sexuell.

1 % der Täter sind derart gefährlich, dass sie nach bzw. während des Missbrauchs das Kind töten.

In Deutschland werden jährlich mehr als 17.000 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs angezeigt.

Die Dunkelziffer besagt, dass ca. 400.000 Kinder und Jugendliche pro Jahr von sexuellem Missbrauch betroffen sind.

Welche sind die häufigsten Formen des Missbrauchs?

Verbale Belästigungen, sexuelle Berührungen, exhibitionistische Handlungen, Masturbation sowie orale, vaginale und anale Vergewaltigungen sind die häufigsten Formen des sexuellen Missbrauchs.

Wann ist ein sexueller Missbrauch von Kindern strafbar und wie hoch kann ich bestraft werden?

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,

3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder

4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Wann ist schwerer sexueller Missbrauch von Kindern strafbar und wie hoch kann ich bestraft werden?

(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn

1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,

2.die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder

3.der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(6) In die in Absatz 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.

Welche Besonderheit gilt bei der Verjährung?

Die Verjährung ruht bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers. Das bedeutet, dass das Opfer in der Regel bis zu seinem 28. Lebensjahr Zeit hat, Sie anzuzeigen. Ich überprüfe grundsätzlich, ob Ihre Tat verjährt ist.

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, § 177 StGB

Wann ist eine sexuelle Nötigung / Vergewaltigung strafbar?

Wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder durch Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Bei besonders schweren Fällen liegt die Freiheitsstrafe nicht unter drei bzw. fünf Jahren.

Wer sind die Täter, wer die Opfer?

Bei 2/3 der Taten handelt es sich um so genannte Beziehungstaten. Opfer und Täter kennen sich vor der Tat.

Ein Irrglaube der Bevölkerung ist es, dass es sich hierbei in der Regel um psychisch kranke Täter handelt. Vielmehr respektieren viele der Täter die sexuelle Selbstbestimmung der Frau nicht.

Ist Vergewaltigung in der Ehe Strafbar?

Verblüffenderweise war die Vergewaltigung in der Ehe bis zur 6. Strafrechtsreform 1998 nicht strafbar. Der Gesetzgeber hat diese Lücke nunmehr bewusst erfolgreich geschlossen.

Warum haben Vergewaltiger ein Recht auf eine Verteidigung?

Die Gesellschaft reagiert mit Ablehnung gegenüber Sexualdelikten. Dies ist auch verständlich, denn die Sexualität ist ein sensibler und intimer Bereich eines Menschen, welcher durch solche Taten verletzt wird. Für den Bürger sind solche Taten einfach unfassbar. Deshalb sollten sich die Opfer der Nebenklage eines anwaltlichen Beistands bedienen. Das Strafrecht ist leider zu täterorientiert, um die Belange des Opfers zu würdigen. Lassen Sie sich in Ihren Möglichkeiten diesbezüglich beraten.

Demgegenüber zeigen polizeiliche und kriminologische Statistiken, dass 10-20 % der angezeigten Vergewaltigungen bzw. sexuellen Nötigungen bewusst falsche Verdächtigungen sind. Die Gründe für solche falsch erhobenen Anschuldigungen sind vielfältig.

Demnach muss ein Strafverteidiger prüfen, ob sich der Anfangsverdacht gegen einen beschuldigten Mandanten erhärtet. Auch wenn er sich erhärtet, hat der Täter ein Recht auf ein „fair trial". Dies mag ihm der einzelne Bürger absprechen wollen, aber wir leben in einem Rechtsstaat, welcher willkürliche Bestrafung und Selbstjustiz verpönt.

Täter und Opfer haben Rechte, welchen gleichsam - wenn auch in anderer Gewichtung - Beachtung geschenkt werden sollte. Diese Rechte sollten durch einen Rechtsanwalt gewahrt werden.

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

Wer macht sich wegen sexuellen Missbrauch von Jugendlichen strafbar?

Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie

1.unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt,

Wie kann ich für den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen bestraft werden?

Im ersten Fall wird das Delikt mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Eine Person über 21 (2. Fall) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In diesem Fall ergibt sich jedoch folgende Besonderheit: Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Wann kann das Gericht von einer Bestrafung absehen?

Dann, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Welche Besonderheit gilt bei der Verjährung?

Die Verjährung ruht bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers. Das Bedeutet, dass das Opfer in der Regel bis zu seinem 28. Lebensjahr Zeit hat, Sie anzuzeigen. Ich überprüfe grundsätzlich, ob Ihre Tat verjährt ist.

Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen

Wann mache mich wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen strafbar?

Wer ich eine andere Person, die

1. wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder

2. körperlich

zum Widerstand unfähig ist, dadurch missbrauche, dass ich unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornehme oder an mir von ihr vornehmen lasse.

Ebenso werde ich bestraft, wenn ich eine widerstandsunfähige Person (siehe oben) dadurch missbrauche, dass ich sie unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit dazu bestimme, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen.

Wie kann ich für einen sexuellen Missbrauch von widerstandsunfähigen Personen bestraft werden?

Ich kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.

In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen. Es handelt sich dann um ein Verbrechen. In diesem Fall wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Ich übernehme - nach Rücksprache - auch Pflichtverteidigungen in diesem Zusammenhang.

Der Versuch ist strafbar.

Wann wird der sexuelle Missbrauch von widerstandsunfähigen Personen mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter 2 Jahren bestraft?

Wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,

2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder

3. der Täter das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Welche Personen zählen zu den „Widerstandsunfähigen"?

- Geistig Behinderte

- Körperlich Behinderte

Wann liegt regelmäßig kein Ausnutzen des Widerstandsunfähigen vor?

An einem Ausnutzen fehlt es dann, wenn eine Einwilligung der Person vorangegangen ist. In diesem Zusammenhang prüfe ich, ob eine wirksame Einwilligung vorlag bzw. eine solche Einwilligung überhaupt in Hinblick auf den geistigen Zustand möglich war.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass hier viel Spielraum für eine Auslegung gegeben ist.

Wann liegt kein Missbrauch der des Widerstandsunfähigen vor?

Als wesentlicher Maßstab gilt hier die innere Haltung des Täters. Wenn es sich um eine wahre Liebesbeziehung handelt, dann kann in der Regel auch nicht von einem missbräuchlichen Verhalten gesprochen werden.

Exhibitionistische Handlungen, § 183 StGB

Wann mache ich mich wegen exhibitionistischer Handlungen strafbar?

Wenn Sie, als Mann, eine andere Person durch exhibitionistische Handlungen belästigen. Dabei handelt es sich um Entblößungshandlungen mit sexueller Motivation.

Wie kann ich als Exhibitionist bestraft werden?

Sie können mit einer Freiheitsstrafe bis einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden.

Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörden wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Sie sollten sich, wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Exhibitionismus sind, eines Strafverteidigers bedienen. Bedenken Sie, dass dieser auch eine Einstellung des Verfahrens erwirken kann. Dieses kann Ihnen ersparen, dass Sie sich einer öffentlichen Hauptverhandlung aussetzen müssen.

Wird die Tat nur auf Antrag des Verletzten verfolgt?

Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Wann kann das Gericht die Freiheitsstrafe - soweit eine solche verhängt wird - noch zur Bewährung aussetzen?

Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

Dies gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 3 Nr. 1

bestraft wird.

Ist Exhibitionismus eine Krankheit?

Nach allgemeinen medizinischen Erkenntnissen handelt es sich bei Exhibitionismus um eine Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung in Form einer Störung der Sexualpräferenz (Neigung).

In den meisten Fällen sind Exhibitionisten harmlos, sozial gefestigt, nicht gewalttätig und entwickeln sich nicht zu Kinderschändern und Vergewaltigern.

Wann mache ich mich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar?

Wenn Sie öffentlich sexuelle Handlungen vornehmen und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregen.

Wie mache ich mich strafbar, wenn mir eine Erregung öffentlichen Ärgernisses zur Last gelegt wird?

Sie können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden.

Bedenken Sie hier ebenfalls: Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses sind, sollten Sie sich eines Strafverteidigers bedienen. Eine Einstellung des Verfahrens kann durch einen Strafverteidiger erwirkt werden. Dieses kann Ihnen ersparen, dass Sie sich einer öffentlichen Hauptverhandlung aussetzen müssen.

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Ihre Verteidigung durch Louis • Michaelis:

Für Ihre Verteidigung benötigen wir folgende Informationen:

E-Mail-Scan, Post, bzw. Fax eines Fragebogen Neumandant und einer Vollmacht (zu beziehen über unsere Kanzleiseite) unserer Kanzlei: 0201 - 310 460 - 20 oder 18 bzw. info@rechtsanwalt-louis.de:

Der Fragebogen Neumandant dient der Anlegung der Akte durch unser Sekretariat. Die Vollmacht ist erforderlich, um Ihre Ermittlungsakte anzufordern und Ihre Verteidigung anzuzeigen.

Bitte überlassen Sie mir auch den Durchsuchungsbefehl, Durchsuchungsbeschuss sowie die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, soweit vorhanden.

Noch am gleichen Tag wird Ihre Verteidigung angezeigt und Ihre Ermittlungsakte angefordert.

Ich halte mit Ihnen Rücksprache, wenn Ihre Ermittlungsakte eingetroffen ist. Sodann fertige ich eine Verteidigerschrift für Sie an, welche ich an die zuständige Staatsanwaltschaft schicke. In dieser Verteidigerschrift beantrage ich, dass Ihr Verfahren eingestellt wird. Ich setze mich auch mit dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft in Verbindung, um Ihren Fall zu besprechen.

Wir bieten diesen Dienst als Komplettpreis bundesweit an. Dies ist uns möglich, weil wir auf die Erfahrung, welche wir aus unzähligen anderen Fällen gewonnen haben, zurückgreifen.

Um Ihre optimale Verteidigung zu gewährleisten, ist es selbstredend, dass Sie mich jederzeit anrufen können, um Ihre Vertretung zu planen. Ich sehe unserem Gespräch entgegen und werde Ihnen in diesem sämtliche Fragen, welche Sie haben, beantworten. Natürlich geschieht dies auch diskret über E-Mail, wenn Sie dies wünschen. Sollten Sie aus dem Ruhrgebiet bzw. NRW kommen, dann würde ich mich freuen, wenn ich Sie in unseren Kanzleiräumen willkommen heißen darf.


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