Vollstreckungstitel im Internet

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Auf einer Handelsplattform wurden titulierte Forderungen mit den Daten, also Vor- und Nachnamen der dazugehörigen Schuldner veröffentlicht. Es ist auch grundsätzlich zulässig titulierte Forderungen im Internet zum Kauf anzubieten. Das Datenschutzrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht werden durch eine derartige Veröffentlichung im Internet nicht verletzt. Die Informationen über Schuldner titulierter Forderungen betreffen lediglich die Sozialsphäre der Betroffenen. Dabei ist auch ein schützenswertes Interesse der Gläubiger zu berücksichtigen, die Forderungen zu verkaufen um zumindest einen Teil dieser zu realisieren. Die Verletzung des Datenschutzes und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts müssen daher in den Hintergrund treten, so dass eine Veröffentlichung von Schuldnerdaten auf einer Handelsplattform zu lässig ist. (LG Köln, Urteil vom 17.03.2010 - Az. 28 O 612/09)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

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