Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen, Banken lenken ein

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Zahl der Anfragen nimmt stetig zu

Immer mehr Verbraucher melden sich aktuell bei RA Koch, Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht, um eine anstehende oder bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung bei ihrem Immobiliardarlehensvertrag prüfen zu lassen.

Fokus auf Verträge ab 21.03.2016

Dabei liegt der Schwerpunkt der Prüfung auf Verträgen, die seit 21.03.2016 - mithin unter Geltung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie - abgeschlossen wurden. 

Hier zeichnet sich aktuell ein gewisses Einlenken zahlreicher Banken ab. Jedenfalls nach Einschaltung qualifizierter Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben inzwischen diverse Banken auf den Ansatz von Negativzinsen bei der Berechnung nach der Aktiv-Passiv-Methode verzichtet oder den Verzicht zumindest angeboten. Allein dieser Punkt macht in der Regel 10 bis 20 % der rechnerischen VFE aus, so RA Koch.

VFE ggfs insgesamt unberechtigt

Ein derzeit heftig umstrittenes Thema ist allerdings, ob Banken und Sparkassen im Hinblick auf § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB überhaupt Anspruch auf eine VFE haben, denn dieser Anspruch entfällt bei unzureichenden Angaben zu deren Berechnung im Vertrag.

Hier haben zahlreiche Banken spezifische Fehler gemacht, wie das OLG Frankfurt und das LG Dortmund erst aktuell der Commerzbank attestiert haben. Aber auch bei zahlreichen anderen Banken sind Fehler zu finden. Zudem ist es bereits grundsätzlich fraglich, ob eine Berechnung nach der Aktiv-Passiv-Methode bei Verträgen seit 21.03.2016 noch zulässig ist. Dann sind die Angaben flächendeckend falsch und VFEs unbegründet.

VFE vom Experten prüfen lassen

Lassen Sie daher Ihre VFE vom Experten prüfen. Neben der Frage der Berechtigung an sich finden sich auch regelmäßig Fehler in deren Berechnung. Bei Darlehen, die den Kauf von Bestandsimmobilien zur Eigennutzung finanziert haben, übernimmt zudem die private Rechtsschutzversicherung regelmäßig die Kosten der anwaltlichen Beratung.

Eine kostenfreie Ersteinschätzung nehmen wir aber generell vor. 

Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere Erfahrung von inzwischen über 2.000 geprüften Darlehensverträgen und unserer durch Empfehlung von test.de belegten Kompetenz.

Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Foto(s): @SALEO

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