Vorfälligkeitsentschädigung nach BGH-Entscheidung zurückholen

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Der BGH hat die Rechte vieler Darlehensnehmer beim Thema Vorfälligkeitsentschädigung gestärkt und eine Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen ein Urteil des OLG Frankfurt zurückgewiesen (Az.: XI ZR 320/20).

Das OLG Frankfurt hatte im vergangenen Sommer entschieden, dass ein Verbraucher für die vorzeitige Ablösung seiner Darlehen zur Baufinanzierung keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen musste – rund 21.600 Euro. Die Bank habe die Berechnungsmethode nicht klar und verständlich dargestellt und die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Für die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gebe es daher keinen Rechtsgrund, hatte das OLG Frankfurt geurteilt (Az.: 17 U 810/19).

Die Commerzbank wollte dieses Urteil nicht auf sich sitzen lassen. Denn damit wäre die Berechnungsmethode auch in zahlreichen anderen Darlehensverträgen, die seit dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, nicht ordnungsgemäß dargestellt. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Bank gegen das Urteil wies der Bundesgerichtshof jetzt jedoch zurück. „Damit hat es die Auffassung des OLG Frankfurt im Grunde genommen bestätigt und die Position der Darlehensnehmer gestärkt“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Neuss.

Die Commerzbank hatte zwar Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung gemacht. Allerdings habe es die Berechnungsmethode unklar dargestellt, bemängelte das OLG Frankfurt. Die Angaben zur Berechnung hätten klar und verständlich sein müssen. Da diese Anforderungen nicht erfüllt wurden, sei die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ohne Rechtsgrund erfolgt, entschied das OLG Frankfurt im vergangenen Sommer.

Bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens verlangen die Banken regelmäßig eine Vorfälligkeitsentschädigung, um die entgangenen Zinsgewinne zu kompensieren. Das ist jedoch nur dann rechtmäßig, wenn im Darlehensvertrag die Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung ordnungsgemäß sind. „Nicht nur der Commerzbank sind dabei Fehler unterlaufen. Die Entscheidung des BGH dürfte vielen Kreditnehmern die Möglichkeit eröffnen, bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens, um die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung herumzukommen bzw. diese zurückzufordern, wenn die Berechnungsmethode nicht klar und verständlich dargestellt wurde“, so Rechtsanwalt Jansen.


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