Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden bzw. erstattet bekommen

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Verbraucherschützer weisen schon längst darauf hin, dass die Vorfälligkeitsentschädigung, die Banken für die Ablösung von Darlehen verlangen, oft zu hoch ist. Ein aktuelles Urteil stärkt nun die Position von Verbrauchern und gibt Darlehensnehmern die Möglichkeit, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden oder bereits geleistete Zahlungen erstattet zu bekommen.

OLG Frankfurt am Main entscheidet für Darlehensnehmer

In dem Verfahren vor dem Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (AZ: 17 U 810/19) hatte die Commerzbank den Kreditnehmer zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von über 20.000 Euro aufgefordert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 01.07.2020, dass die Ausführungen in dem Darlehensvertrag der Commerzbank zur Berechnung der Entschädigung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen und somit keine Zahlungsverpflichtung bestand. Die Commerzbank hat Revision gegen die Entscheidung des OLG eingelegt.

Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Verträgen unzureichend

In dem Urteil heißt es über die Anforderungen zur Berechnung der Entschädigung in einem Darlehensvertrag: Die Angaben müssen „klar, prägnant, verständlich und genau“ sein. Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Kreditverträgen unterschiedlicher Banken diese Anforderungen nicht erfüllen, da die Verträge keine korrekten Informationen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthalten.

Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Rechtsanwalt Henry Pfitzmann von der im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf empfiehlt allen Darlehensnehmern die Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung rechtlich prüfen zu lassen. Die Kanzlei bietet Betroffenen daher eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Verträge an.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB
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