Vorfälligkeitsentschädigung Volksbank? Geld zurückfordern, Fachanwalt informiert über aktuelle Rechtslage

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Nach den Feststellungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser enthalten eine Vielzahl von Kreditverträgen diverser Volksbanken fehlerhafte Angaben zu den Vorfälligkeitsentschädigungen. Diese können dann zurückgefordert bzw. vermieden werden. Ein Überprüfung kann hier schon zu Ersparnissen von über 20.000,- € führen.


Grundlage ist der sog. Vorfälligkeitsjoker.


Denn mit dem sog. Vorfälligkeitsjoker besteht eine ausgezeichnete Möglichkeit eine Vorfälligkeitsentschädigung (VfE) zu vermeiden bzw. den bereits gezahlten "Vorfälligkeitszins" zurück zu fordern, so Rechtsanwalt Eser aus Stuttgart. 18 Jahre Berufserfahrung mit eigener Fachanwaltskanzlei.


Auch hier zeigt sich das vor allem diverse Volksbanken angreifbare Formulare verwendet haben.

 

Zuletzt konnte Herr Eser in den von der Volksbank Zuffenhausen eG verwendeten Formularen derartige angreifbare Fehler feststellen.


Mit seiner Entscheidung (Az. C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20) hat der EuGH insoweit festgelegt, im welchen Umfang die Banken ihre Kreditnehmer korrekt über die Berechnung einer solchen Vorfälligkeitsentschädigung zu informieren haben.


Insoweit muss im Kreditvertrag die Methode für die Berechnung der bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens fälligen (Vorfälligkeits-)Entschädigung in einer konkreten und für einen Durchschnittsverbraucher leicht nachvollziehbaren Weise angegeben sein, sodass dieser die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der in diesem Vertrag erteilten Informationen (selbst) bestimmen kann.


Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann wegen der Rechtsgrundlosigkeit noch für die Vergangenheit, 3 Jahre, von der Bank zurückverlangt werden.


Nach den Feststellungen von Rechtsanwalt  Eser haben sich diverse Fehlerquellen herauskristallisiert.


Ein häufiger Fehler soll hier intensiver vorgestellt werden.


Laufzeit länger als 10 Jahre?

Vor allem dann wenn die Laufzeit des Kredites länger als 10 Jahre ist, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die im Kredit enthalten Angaben nicht zutreffend sind.



Denn die meisten Verträge enthalten fehlerhafte Informationen über den Zeitraum der geschützten Zinserwartung d.h., den Zeitraum, für den eine Vorfälligkeitsentschädigung überhaupt geschuldet wird.


Das Landgericht Konstanz hatte beispielsweise die VR-Bank am 08.12.2020 verurteilt, an ihre Kunden die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen (Aktenzeichen: C 4 O 155/20) noch nicht rechtskräftig. Die Vertragsangaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung waren nach Ansicht des Gerichts unzureichend im Sinne des gesetzlichen Vorschriften.


Volksbank Kunden, sollten vor diesem Hintergrund vor allem darauf achten., ob in ihrem Kreditvertrag, beispielsweise unter Ziff. 8 hinsichtlich der Berechnungsweise der Vorfälligkeitsentschädigung davon geredet wird, dass es auf den Zinsverschlechterungsschaden als den finanziellen Nachteil aus der vorzeitigen Darlehensablösung ankommt.


Sollte dieser Passus enthalten sein, sind nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser die Angaben unzutreffend und die Vorfälligkeitsentschädigung kann zurückgefordert werden.


Rechtsanwalt Eser konnte weitere einschlägige Fehler in den Angaben von diversen Volksbankkreditverträgen feststellen. Im Einzelfall lässte sich klären, ob weitere Fehler in den Verträgen enthalten sind.


Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann also die Bank nur dann verlangen, wenn sie auch ihren Informationspflichten gegenüber den Darlehensnehmern ordnungsgemäß nachgekommen ist.


Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann wegen der Rechtsgrundlosigkeit noch für die Vergangenheit, 3 Jahre, von der Bank zurückverlangt werden.



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Foto(s): krakenimages-376KN_ISplE-unsplash

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