Vorsicht bei „schufafreien“ Kreditangeboten!

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Wer Schwierigkeiten hat wegen eines negativen Schufa-Eintrages einen Kredit bei der Bank zu erhalten, mag dazu geneigt sein, sog. „schufafreie“ Kreditangebote aus Zeitungen oder Online-Werbung in Anspruch nehmen zu wollen. Doch Vorsicht: Kreditinstitute sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit (auch Bonität genannt) der Kreditsuchenden zu prüfen. Dazu gehört grundsätzlich die Abfrage bei einer Auskunftei, oftmals der Schufa. Ohne eine solche Prüfung gibt es in aller Regel keinen Kredit. Wer eine schlechte Bonität hat, zahlt daher entweder höhere Zinsen oder bekommt gar kein Geld.

Wer sich nun auf sog. „schufafreie“ Kreditangebote einlässt, läuft Gefahr, statt eines Kreditvertrages nur einen Vermittlungsauftrag zu einer „Finanzsanierung“ o. ä.  zu unterschreiben. Allein dafür entstehen in der Regel schon erhebliche Kosten, ohne die Sicherheit, am Ende auch tatsächlich einen Kreditvertrag vermittelt zu bekommen. Schlimmstenfalls ist das Geld weg und man hat immer noch keinen Kredit. Verbraucher sollten deshalb genau hinschauen und die Vertragsunterlagen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gründlich prüfen. Handelt es sich um einen seriösen Anbieter, sind dort bereits konkrete Informationen zum Kreditangebot enthalten. 

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte das Kreditangebot von einem Fachanwalt für Bankrecht prüfen lassen, um böse Überraschungen von vornherein auszuschließen. Die Prüfung kann ein spezialisierter Rechtsanwalt bereits im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs kostenschonend vornehmen.

Rechtsanwaltskanzlei

Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Leonid Ginter – Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Nils Schiering – Rechtsanwalt


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