Auf ein spannendes Thema hat uns ein Leser aufmerksam gemacht, das für viele Sparer interessant
ist. Derzeit werden vermehrt Sparbriefe mit einer sog. Nachrangabrede von Banken und Sparkassen
angeboten. Dabei gehen die Anleger davon aus, dass sie damit eine sichere Anlageform für ihr Geld
gefunden haben. Das ist jedoch nicht immer der Fall, denn die Nachrangabrede hat bei Insolvenz des Kreditinstituts erhebliche Auswirkungen. Die Redaktion von anwalt.de
zeigt, was es mit diesen Kapitalanlageformen auf sich hat und welche neuen Schutzregeln für Sparer
ab dem 1. Juli gelten.
Sparbrief oder Kapitalbrief
Sparbriefe oder
Kapitalbriefe gelten als vergleichsweise sichere Anlageformen. Denn sie fallen zumindest unter die
gesetzliche und privatrechtliche Einlagensicherung. Das gilt jedoch nur für reguläre Sparbriefe.
Anders dagegen bei Sparbriefen mit Nachrangabrede. Mit der Nachrangabrede verpflichtet sich der
Anleger, im Fall der Insolvenz des Geldinstituts, sich damit zufrieden zu geben, dass er erst nach
allen anderen Gläubigern aus der Insolvenzmasse entschädigt wird. Mit anderen Worten: Durch diese
Nachrangabrede scheidet für den Sparbrief faktisch die Einlagensicherung aus, so dass der Anleger
damit im schlimmsten Fall sein Geld los ist.
Obwohl sich das Risiko durch diese Nachrangabrede
für den Kunden deutlich erhöht, sind die Erläuterungen oftmals nur im Kleingedruckten zu finden.
Daher empfiehlt sich eine genaue Lektüre der Vertragsbedingungen. Eine Nebenabrede erkennt man
beispielsweise an folgender Formulierung:
„Das auf den
[Kapitalanlagebezeichnung] eingezahlte Kapital wird im Fall des Konkurses oder der Liquidation der
[Kreditinstitut] erst nach Befriedigung aller nachrangigen Gläubiger
zurückerstattet."
Tipps zu Sparbriefen
Wer sein
Kapital in Sparbriefe mit Nachrangabrede anlegen möchte, sollte sich also bewusst sein, welche
Risiken er eingeht. Die Position des Anlegers hängt maßgeblich von der Kreditsicherheit des
Geldinstituts ab, so dass es unter Umständen einen erheblichen Unterschied machen kann, ob man sein
Geld bei einem kleinen oder großen Kreditinstitut anlegt. Auch bei Sparkassen ist derzeit das Geld
relativ sicher, weil der Konkurs einer kleinen Sparkasse bislang durch eine spezielle
Institutsicherung vermieden werden kann.
Den sichersten Weg bieten jedoch nach wie vor
Sparbriefe ohne eine solche eine Nachrangabrede. Sie haben regelmäßig eine Laufzeit von vier
Jahren und unterliegen währenddessen sowohl der gesetzlichen als auch der freiwilligen
Einlagensicherung. Hinweis: Unabhängig von der gesetzlichen Einlagensicherung bieten viele
Kreditinstitute zusätzlich einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds an.
Neue
gesetzliche Einlagensicherung
Um die Position von Sparern bei Insolvenz ihres
Geldinstitutes zu schützen, wurden die Grenzen bei der gesetzlichen Einlagensicherung erweitert.
Bislang waren 90 Prozent der Spareinlagen gesichert, allerdings nur bis zu maximal 20.000 Euro pro
Kunde. Seit dem 1. Juli wurde die Einlagensicherung auf 100 Prozent und einen Höchstbetrag von
50.000 Euro ausgedehnt. Ab dem Jahr 2011 gilt sogar eine Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro
Sparer.
Angesichts immer neuer Meldungen von Garantiezusagen für Kreditinstitute und der
Ungewissheit über die weitere Entwicklung der Finanzkrise steht eines fest: Wenn es um Geldanlagen
geht, ist auf jeden Fall besondere Vorsicht geboten.
(WEL)
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