Vorsicht! Die Kanzlei Frommer versendet Abmahnungen zu dem Film „The Haunting of Sharon Tate“

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Die Kanzlei Frommer Legal verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Verbreitens von urheberrechtlich geschützten Filmen (sog. FileSharing). Dieses Mal geht es um den Film "The Haunting of Sharon Tate".

Über den Film "The Haunting of Sharon Tate":

Der Film "The Haunting of Sharon Tate" ist ein Action Thriller von Daniel Farrands aus dem Jahre 2019. Der Film handelt von der Schauspielerin Sharon Tate, der in ihrem Haus unheimliche Ereignisse widerfahren.

Forderungen der Abmahner:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films "The Haunting of Sharon Tate" vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Insgesamt werden Kosten in Höhe von 938,50 EUR geltend gemacht.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein.

Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer kurz bemessenen Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wie Sie gerne, um Ihnen ein entspanntes Bauchgefühl zu geben.

Was tun im Falle einer Abmahnung?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf und unterschreiben Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Sodann kann Sie ein Fachanwalt bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung unterstützen.

Zahlen Sie den Abmahnern nicht ohne anwaltliche Prüfung die geforderte Summe!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen des angeblichen Downloads oder der Verbreitung eines Films erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zu fairen Festpreisen an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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