Vorsicht, Falle! Cybertrading-Betrug: BaFin ermittelt gegen „internationals-ma.de“

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In der Sendung „Aktenzeichen XY-Spezial: Vorsicht, Betrug!“ vom 31.03.2021 moderierte Rudi Cerne einen Beitrag zum Thema Cybertrading-Betrug mit folgenden Sätzen an: „Dieter Bohlen hat es angeb-lich getan, Carsten Maschmeyer auch und Thomas Gottschalk sowieso. Sie alle sollen reich geworden sein durch das sogenannte Cybertrading. Von wegen – das ist alles erstunken und erlogen. Betrüger nutzen die Namen der Prominenten ohne deren Wissen, um auf ihren Websites neue Kunden zu ködern. Auf den Internetseiten versprechen sie Reichtum durch den Handel mit Aktien, Kryptowährun-gen und ähnlichen. Dahinter stecken weltweit agierende Banden, denen Einzelschicksale völlig egal sind“.

Cybertrading-Betrug ist eine Masche, die gerade Hochkonjunktur hat. Allein bei der seit dem Jahr 2015 bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eingerichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern werden aktuell mehr als 2000 Verfahren geführt. Die Schadenssumme liegt bei über 100 Mio. Euro. Täglich kommen neue Fälle dazu. Weltweit dürften die Schäden im Milliardenbereich liegen.

Ein Beispiel aus der anwaltlichen Praxis liefert der Fall eines Krankenpflegers aus Recklinghausen.

Am 06.01.2021 registrierte sich der Mandant als Kunde auf der Trading-Plattform der International Markets Association. Die Firma bezeichnet sich auf ihrer Internetpräsenz (https://internationals-ma.de/) als „vertrauenwürdigster Broker in der Finanzwelt“. Anleger können auf International Markets Association mit Kryptowährungen, Rohstof-fen, Aktien, Indizes und Währungspaaren handeln.

Mit E-Mail vom 06.01.2021 antwortete ihm eine Frau Hanna Pohl und bestätigte seine Registrierung auf der Handelsplattform. Mit weiterer E-Mail vom 07.01.2021 wurde sein „Kraken-Account“ aktiviert. Über die Kryptobörse werden bei Kraken eingezahlte Gelder auf das Handelskonto überwiesen. Nachdem sein Handelskonto von der Firma verifiziert wurde, zahlte der Mandant im Zeitraum vom 07.01.2021 bis zum 15.03.2021 auf das Konto in verschiedenen Trancen einen Großteil seiner Erspar-nisse von insgesamt 61.950,00 € ein. In der Zwischenzeit wurde ihm sogar ein Gewinn in Höhe von 6.401,55 € gutgeschrieben, sodass sich auf seinem Handelskonto aktuell ein Betrag in Höhe von 78.351,55 € befinden müsste. Mit Schreiben vom 10.03.2021 kündigte der Anleger die Geschäftsver-bindung mit der „internationals-ma“. Er forderte die Rückzahlung des von ihm geleisteten Kapitals. Eine Rückzahlung der Beträge erfolgte nicht.

Gegenwärtig ist unbekannt, welche Personen hinter der Handelsplattform stehen. Bei der Webseite „https://internationals-ma.de" fällt auf, dass es kein rechtsverbindliches Impressum gibt. Auf Angaben zum Betreiber, zur Rechtsform oder zur Geschäftsführung des Unternehmens muss man entspre-chend verzichten. Auf der Web-site wurde als Kontakt lediglich eine E-Mail-Adresse (support@ internationals-ma.de) und eine Mobilfunknummer (+4915735990886) genannt.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass die Gelder des Mandanten von vornherein nicht in werthaltige Investments angelegt werden sollten, zweckentfremdet wurden und für ihn verloren sind. Aufgrund dieses Tatverdachts wurde am 01.04.2021 bei der Staatsanwaltschaft Bochum Strafanzeige gegen alle in Betracht kommenden Beteiligten der u.a. wegen Betruges und Kapital-anlagebetruges gemäß § 264 a StGB gestellt.

Nach Einleitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) am 16.04.2021 auf ihrer Homepage unter der Rubrik „Unerlaubte Geschäfte“ folgenden Warnhinweis:

„Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die International Markets Association, Geschäftssitz unbekannt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankge-schäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von International Markets Association betriebenen Webseite internationals-ma.de sowie die Top-Level-Domain „de“, die eine geographische Zuordnung des Angebots nach Deutschland vermuten lässt, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft uner-laubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland an-bietet. Ein Impressum ist auf der Seite nicht vorhanden. Der Geschäftssitz des Unternehmens ist bislang unbekannt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln je-doch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdaten-bank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.“

Hatten Sie mit einem Investment auf International Markets Association Schwierigkeiten? Wenn ja, gibt es eine Chance, dass Sie Ihr eingesetztes Geld von der Firma, deren Gründern, Initiatoren oder Hinter-männern zurückerhalten? Oder wollen Sie sich im Allgemeinen zu diesem Broker oder über das Thema Online-Trading sachkundig machen? Unsere Kanzlei steht Ihnen für Ihre Anliegen und Fragen zur Verfügung.


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