Vorsicht! Weitere Abmahnungen von Waldorf Frommer, diesmal: „Codename U.N.C.L.E.“ (Film)

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1. Worum geht es in diesem Rechtstipp?

Weitere Abmahnungen aus Richtung München sind im Umlauf.

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wie so oft im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung (im Wege des FIlesharing / illegale Nutzung von Internet-Tauschbörsen) ab.

Im konkreten Fall geht es um den Vorwurf, den Film „Codename U.N.C.L.E.“ über eine Internettauschbörse im Wege des Filesharing der Öffentlichkeit zum Herunterladen angeboten zu haben.

2. Was verlangen die Abmahner?

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte versuchen in erster Linie, folgende Forderungen gegenüber dem Abgemahnten für ihren Auftraggeber durchzusetzen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 815.- €

Meine ausdrückliche Empfehlung: Bitte unterschreiben Sie nichts übereilt (hierdurch könnte sich Ihre Situation drastisch verschlechtern) und zahlen Sie keinesfalls vorschnell die geforderten Abmahnkosten!

3. Sie haben eine Abmahnung im Briefkasten vorgefunden, was nun?

Ganz wichtig: Bitte bewahren Sie Ruhe!

Zunächst sollte Ihre persönliche Situation geprüft werden. Nicht alle von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten versendeten Abmahnungen sind meiner Erfahrung nach in vollem Umfang gerechtfertigt. Sofern eine Abmahnung im Einzelfall ungerechtfertigt ist, genügt es, die Forderung kurz schriftlich zurückzuweisen.

Aber auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung können oftmals mit einer entsprechenden anwaltlichen Unterstützung die Kosten für die Abmahnung deutlich gesenkt (heruntergehandelt) werden.

Welche Lösung sich für Ihren Fall anbietet, lässt sich nur durch individuelle Prüfung Ihres Falles herausfinden. Ein allgemein gültiges „Patentrezept“ gibt es leider nicht. Gerne bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz behilflich. Aufgrund meiner jahrelangen Berufserfahrung im Bereich der Abmahnungsverteidigung und insbesondere im Umgang mit Waldorf Frommer weiß ich, wie richtig reagiert werden sollte.

4. Das 1x1 bei Abmahnungen (gilt nicht nur bei Filesharing, sondern auch im Markenrecht und Wettbewerbsrecht)

  • Kein Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen!
  • Geben Sie bitte nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung ab!
  • Beachten Sie die Fristen!
  • Zahlen Sie nicht übereilt die Abmahnkosten!
  • Setzen Sie sich vor Fristablauf mit einem spezialisierten Anwalt (Fachrichtung Urheberrecht) in Verbindung!

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen angeblichen Filesharings in Bezug auf den Film „Codename U.N.C.L.E.“ von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer erhalten haben, dann scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir kennen die Abmahner genau und wissen daher, was zu tun ist, um das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie herauszuholen.

Unser oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner! (oder zumindest so wenig Geld, wie im Einzelfall möglich).

Sie können uns völlig unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Fragen Sie dabei nach unserem kostengünstigen Festpreis für die Abwehr von Abmahnungen. Gerne vertreten wir Sie auch bundesweit zu unserem Pauschalpreis.

Hilfreich wäre es, wenn Sie uns vorab Ihr Abmahnschreiben per E-Mail oder Fax zusenden könnten. Dies dient der besseren Einarbeitung in Ihren ganz persönlichen Fall, damit wir uns optimal auf Sie vorbereiten können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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