Durch eine Vorsorgevollmacht gestaltet man sich selbst seine eigene Zukunft für den Fall, dass man selber nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Eine solche kann nicht nur infolge Alters oder Gebrechlichkeit eintreten, sondern auch durch Krankheit oder plötzliche Notsituationen. Man ist also nie zu jung dazu! Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden. Soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann, ist ein vom Vormundschaftsgericht eingesetzter Betreuer nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 1896 BGB) dann nicht erforderlich. Jeder kann damit in „gesunden Tagen" die Vertrauensperson selbst auswählen, die im Falle einer später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit entscheiden und handeln soll. Rechtlichen Rat hierzu können Anwälte und Notare erteilen.
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