Vorvertrag Immobilienkauf in Spanien – Vorsicht geboten

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Immobilienkauf in Spanien: Beratung zur Rechtssicherheit beim Immobilienkauf

Beispiel aus der Praxis Maerz 2020

Ein Makler sucht Ihnen eine Immobilie auf Gran Canaria. Sie unterschreiben ohne rechtliche Prüfung den Vorvertrag.

Danach stellt sich heraus, dass die Immobilie Feuchtigkeitsschäden hat und Sie wollen von dem Immobilienkauf zurücktreten.

Verlieren Sie die Anzahlung?

Lösung:

Vorsicht bei Unterschrift von Vorverträgen, die in der Gestalt von Kaufversprechen, Optionsverträgen oder auch Contrato de arras oder Kaufverträgen mit Reuegeldklauseln vorkommen.

Jeder dieser Verträge beinhaltet in der Regel, dass Sie 10 % Anzahlung vom Kaufpreis an den Makler zahlen, obgleich richtigerweise an den Verkäufer gezahlt werden müsste. Ein Rücktrittsrecht ist zwar gegeben, allerdings unter Verlust der Anzahlung.

Tipp:

Nutzen Sie unser Immobilienkaufservicepaket, hier führen wir eine juristische Vorkontrolle durch, sodass Sie Gewissheit haben, dass keine rechtlichen Mängel existieren. Zudem kann die Anzahlung auf das Treuhandkonto unserer Kanzlei Legalium zur sicheren Verwaltung eingezahlt werden.

Typische Lasten bei einer rechtlichen Vorkontrolle werden erkannt und können sein:

  • kein Nutzungsverbot zur Wohnnutzung wegen der Lage im touristischem Gebiet von Gran Canaria
  • keine Schuldenlast von der Eigentümergemeinschaft etc.

Jetzt haben Sie 10.000 EUR angezahlt und es stellt sich heraus, dass die Wohnung Feuchtigkeitsmängel hat.

Die Rechtsprechung unterstützt den Immobilienkäufer und Verbraucher in der aktuellen Rechtsprechung in Gran Canaria Maspalomas, Playa Inglés nur wenig.

Der Käufer einer Immobilie in Spanien wird darauf hingewiesen, dass er vor Unterschrift eines Vorvertrages zu einem Immobilienkauf schon durch Rechtsanwalt und Architekt Rechtsmängel und Sachmängel ausschließen lässt und dann erst die Anzahlung leistet.

Sollte der Mangel später auftreten, vertreten Gerichte in Spanien, dass die Anzahlung verloren geht.

Abhilfe gibt es meist mit einer Berufung gegen diese nicht käuferfreundliche Rechtsprechung und man obsiegt in der 2. Instanz, aber um einen Rechtsstreit gleich von vorneherein zu vermeiden, empfehlen wir unseren Service von Legalium von Anfang an.

Unser Service:

Gestoria Service: komplette Abwicklung des Immobilienkaufs bis zu Grundbucheintragung und Ummeldungen von Strom, Wasser, Grundsteuer etc.

Steuerberaterservice von D. Luickhardt: korrekte Steuervertretung in Spanien beim und nach dem Immobilienkauf

Architektenservice: Vermessung der Immobilie und Prüfung der Freiheit von Sachmängeln

Alles aus einer Hand in ganz Spanien, insbesondere auf Gran Canaria, Teneriffa Süd und Teneriffa Nord, Barcelona und Madrid.



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