Vorwurf des Subventionsbetruges gem. § 264 StGB wegen falscher Angaben für Coronabeihilfen- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Allein im Land Berlin wird aktuell in 4500 Ermittlungsverfahren mit diesem Tatvorwurf des Subventionsbetruges durch die Strafverfolgungsorgane ermittelt. Weitere 10.000 Verfahren sind allein in diesem Bundesland weiterhin anhängig, aber noch nicht bearbeitet .

Diese Dimensionen zeigen, wie leicht das Erlangen der Beihilfen war und vor allem, dass eine Strafverfolgung hier zwar politisch gewollt ist, aber praktisch an ihre Grenzen gelangt.

Viele Fälle beinhalten Schicksale, in denen im guten Glauben an die Berechtigung oder aus purer Angst vor der wirtschaftlichen Zukunft die Anträge gestellt wurden. Häufig handelt es sich bei den in Verdacht geratenen Antragstellern um Personen, welche erstmalig mit Subventionen zu tun hatten und versehentlich falsche Angaben gemacht haben, wodurch ein strafbares Handeln in den meisten Fällen gar nicht gegeben ist.

Problematisch ist aber, dass der Tatbestand sehr weit gefasst ist, weiter als bei einem normalen Betrug gem. § 263 I StGB. Schon die vermeintliche Täuschungshandlung des Subventionsempfängers begründet hier eine Strafbarkeit. In der Praxis war es aber meist so, dass zum Zeitpunkt  der Antragstellung den meisten Menschen die Voraussetzungen für eine Subventionsberechtigung gar nicht bekannt waren. Die Berichterstattung in den Medien erweckte oft den Eindruck, dass diese Hilfen für jede Art Ausgaben verwendet werden können und eine konkrete Bedürftigkeit nicht nachgewiesen werden muss. Spätere Nachforschungen unterblieben meist. In vielen Fällen geschah dies im Glauben, dass man sowieso im Recht sei, manchmal aber auch, um sich nicht der Wahrheit zu stellen.

Diese Umstände kann ein auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierter Verteidiger für Sie vorbringen und mit den entsprechenden juristischen Argumenten das Verfahren zur Einstellung bringen. Der Tatvorwurf selbst ist nämlich kein Kavaliersdelikt. So drohen,  wie bei einem Betrug, hohe Geld- und sogar Haftstrafen bis zu 5 Jahren. Umso wichtiger ist es , schon im Ermittlungsverfahren anwaltlichen Beistand zu suchen.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Pro Jahr betreut er ca. 200 Wirtschaftsstrafverfahren in ganz Deutschland und diese werden durch die anwaltliche Mitwirkung in den meisten Fällen eingestellt. In seiner Kanzlei arbeiten auch versierte Betriebswirte, welche den damaligen wirtschaftlichen Zustand Ihres Unternehmens auch entsprechend darstellen können.

Senden sie einfach eine mail mit Ihren Fragen oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste (von WhatsApp bis Signal) stehen zur Verfügung.




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