Vorwurf Kinderpornographie / § 184 b StGB - schnelle Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie hatten eine Hausdurchsuchung wegen des Vorwurfs des Besitzes oder Sich-Verschaffens kinderpornographischer Inhalte? Weil Sie vielleicht in einem Chat, bei Instagram oder einer WhatsApp-Gruppe aufgefallen sein sollen? Dann haben Sie ein Problem. Denn wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft; § 184 b Abs. 3 StGB. Es handelt sich also um einen Verbrechensvorwurf, der nichts anderes mehr vorsieht, als eine Haftstrafe. Beim Verbreiten und Zugänglichmachen sind die Strafen sogar noch höher. Und das gilt auch für ein einziges Bild!  

Seit dem 1.07.2021 ist der § 184 b StGB verschärft worden, erklärt Strafverteidiger und Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld (bei Münster, Rheine, Dortmund, Werne, Osnabrück). Weder Strafbefehle ohne Gerichtsverhandlung, noch Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflagen sind nach neuem Recht möglich.  

Verteidigung ist möglich und nötig - so aussichtslos es Ihnen scheint

Werden in einer Hausdurchsuchung nach dem 1.07.2021 auf Datenträgern in Ihrem Haushalt Kinderpornos gefunden, droht also maximales Ungemach. Doch es gibt Verteidigungsansätze. Gehören Handy, Laptop, PC, Computer, USB-Sticks, Tablets wirklich Ihnen? Falls ja, liegt überhaupt ein Paßwortschutz vor oder wer hatte noch Zugriff auf die Datenträger? Waren Sie überhaupt der Chatteilnehmer bei Wickr oder Telegramm?

Falls alle Stricke reißen und ein Besitz nachweisbar ist, ist die Frage zu klären, ob nicht - notfalls in dubio pro reo - die Besitzverschaffung vor dem 1.07.2021 erfolgte. Der Besitz kinderpornographischer Schriften ist nämlich nur der Auffangtatbestand zu den Verschaffungsdelikten (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 31. März 2021 – 4 StR 48/21) . Der Besitz nach neuem Recht tritt deshalb hinter das Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften vor dem 1.07.2021 zurück. Es gibt also selbst in den schlimmsten Fällen noch die realistische Möglichkeit, von den neuen Verbrechensvorwürfen in die alten Vergehenstatbestände "zurück zu gelangen" - dann sind auch wieder Einstellungen  des Strafverfahrens oder geräuschlose Strafbefehle ohne öffentliche Hauptverhandlung rechtlich möglich. 

Besser gleich zum Spezialisten - ab der Hausdurchsuchung / Vorladung

Es geht also beim Vorwurf jeglicher Delikte mit Kinderpornographie grundsätzlich zwingend in den Gerichtssaal und Haftstrafen von mehr als zwei Jahren ohne Bewährung sind je nach Anzahl der Bilder und Videos realistisch - es sei denn, im Ermittlungsverfahren wird bereits jegliches Verteidigungspotential erfolgreich genutzt. Beschuldigte und Angeklagte schämen sich oft und scheuen den Weg zum Strafrechtsanwalt. Das ist falsch und der Kopf darf nicht in den Sand gesteckt werden. Das Gericht wird Ihnen wegen des Verbrechensvorwurfs sowieso einen Pflichtverteidiger aufs Auge drücken müssen - regelmäßig ein Anwalt, der dem Gericht "aus Gründen" zusagt und für das wenige Geld leider im Zweifel lieber zu wenig, als zu viel Arbeit in Ihren Fall investiert. 

Fassen Sie Mut und suchen Sie sich sofort einen Wahlverteidiger, der Ihnen schnell Akteneinsicht verschafft und versiert ab der Hausdurchsuchung oder ersten Vorladung durch die Polizei zur Seite steht! Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld (nahe Ahaus, Borken, Rheine, Steinfurt, Stadtlohn, Dülmen, Emsdetten)  ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren im Bereich des Sexualstrafrechts tätig. Anwalt Urbanzyk verteidigt Sie trotz schlimmer Vorwürfe ohne moralischen Zeigefinger mit all seiner Expertise im Strafrecht und Strafprozeßrecht; gerne auch bundesweit in ganz Deutschland.



Strafverteidiger Heiko Urbanzyk aus dem Kreis Coesfeld in Nordrhein-Westfalen.

Während viele andere Strafrechtler und Anwälte Sexualstrafsachen ablehnen oder nur halbherzig bearbeiten, fängt seine Arbeit hier erst richtig, kompromißlos und ohne Vorbehalt an.  

Als Fachanwalt für Strafrecht machen Delikte im Bereich Kinder- und Jugendpornographie einen ganz großen Teil der täglichen Arbeit von Rechtsanwalt Urbanzyk aus. Die Öffentlichkeit quittiert das nicht mit Beifall - aber das beeinflußt seine Arbeit im Kampf ums Recht für die Mandanten nicht.      

Kontaktaufnahme unkompliziert via anwalt.de, e-mail, WhatsApp, Signal.  

Foto(s): Privat

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk

Beiträge zum Thema