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VW-Abgasskandal: Bald endet die Verjährungsfrist

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Wer seine Ansprüche gegenüber VW noch nicht geltend gemacht hat, sollte sich beeilen: Die Verjährungsfrist endet im Dezember 2018. Inzwischen gibt es nun auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, demzufolge Kunden ihre Autos zurückgeben dürfen. Auch eine Kaufpreisminderung ist möglich. 

In diesem Zusammenhang äußerte sich Guido Lenné in der WDR Servicezeit: „Die Kosten für ein solches Verfahren sind nach derzeitigem Stand auch für Kunden ohne Rechtsschutzversicherung kalkulierbar.“

Im VW-Skandal hatte die Anwaltskanzlei Lenné zunächst die rechtsschutzversicherten Kunden ins Rennen geschickt. Inzwischen gibt es jedoch immer mehr verbraucherfreundliche Urteile seitens der Gerichte. Nach Einschätzung von Guido Lenné seien die Kosten für eine Klage daher auch für Kunden ohne Rechtsschutzversicherung kalkulierbar.

Der Druck auf den VW-Konzern nimmt zu. Dieser spielt nun auf Zeit und strebt in der Regel Vergleiche an, um sich über die Verjährungsfrist zu retten. Doch vielen Kunden stellt sich bei einem Vergleich die Frage, was passiert, wenn der Gesetzgeber nachträglich eine Hardware-Aufrüstung verlangt? Auch da beruhigt Lenné: „Wir schließen Vergleiche immer nur so, dass man sich mit nachträglichen Problemen noch einmal an VW wenden kann.

Die Anwaltskanzlei Lenné informiert Geschädigte auf ihrer Webseite umfassend zum Thema. Außerdem stellt sie VW-Kunden dort einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem diese ihren VW-Händler und die Volkswagen AG auffordern können, die Mängel am Fahrzeug kostenfrei zu beseitigen und eine erlittene Wertminderung auszugleichen.



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