VW-Abgasskandal: Vergleich im Musterfeststellungsverfahren ratsam oder besser individuell klagen?

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An dem Musterfeststellungsverfahren am Oberlandesgericht Braunschweig gegen die Volkswagen AG haben sich rund 430.000 VW-Dieselbesitzer beteiligt. Die Volkswagen AG hat die Frist zur Annahme des Vergleichsangebotes bis zum 30. April 2020 verlängert. Die von der Volkswagen AG angebotenen Vergleichssummen belaufen sich je nach Automodell auf rund 1.400 bis 6.300 Euro.

Lohnt es sich, auf das Vergleichsangebot der Volkswagen AG einzugehen?

Wer sich der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angeschlossen hat, steht derzeit vor einer schwierigen Frage: Ist es ratsam, auf das Vergleichsangebot von der Volkswagen AG einzugehen? Oder lohnt es sich, stattdessen jetzt einzeln gegen die Volkswagen AG zu klagen?

Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere Alter des Fahrzeuges oder bereits gefahrene Kilometer. Diese Faktoren müssen in jedem Einzelfall speziell geprüft werden. Nur so ist es möglich eine wirtschaftliche Entscheidung zu treffen und dabei die Chancen und Risiken individuell abzuwägen.

Sie haben bereits das Vergleichsangebot gegenüber der Volkswagen AG online abgegeben oder der Vergleich ist schon von der Volkswagen AG angenommen worden?

Sie können innerhalb von 14 Tagen Ihr Vergleichsangebot gegenüber der Volkswagen AG widerrufen. Dies gilt auch dann, wenn die Volkswagen AG bereits den Vergleich angenommen hat. Auch in solchen Fällen sollten Betroffene prüfen lassen, ob der Vergleich individuell vorteilhaft ist. Womöglich kann über eine Einzelklage gegen die Volkswagen AG finanziell mehr für den geschädigten Verbraucher herausgeholt werden. 

Wer trägt die Kosten einer Einzelklage?

Wenn Sie eine private Rechtsschutzversicherung haben, trägt in der Regel diese die Kosten des Klageverfahrens. Eine unverbindliche Anfrage durch Ihren Anwalt bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ist jederzeit und ohne Kostenrisiko möglich.

Ihr Anwalt steht Ihnen auch beratend zur Seite, falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder wenn Sie unsicher sind, ob diese Versicherung in Ihrem Fall greift.

Wer kann individuell klagen? Was ist, wenn Betroffene nicht die Kriterien für einen Vergleichsabschluss erfüllen?

Nicht jeder Verbraucher, der sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat, kann mit der Volkswagen AG einen Vergleich abschließen. Wer zum Beispiel zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs im Ausland lebte, kann keinen Vergleich im Rahmen des Musterfeststellungsverfahrens schließen. Die Volkswagen AG hat für den ausgehandelten Vergleich mehrere Auswahlkriterien festgelegt.

Aber auch diejenigen Betroffenen, die aus dem Vergleichsangebot von VW rausfallen, können auch jetzt noch einzeln gegen VW klagen. Die Verjährung ist aufgrund der Beteiligung am Musterfeststellungsverfahren gehemmt worden. Eine Klage ist daher bis mindestens Oktober 2020 noch möglich.

Betroffene sollten daher in jedem Fall prüfen lassen, ob sich eine Einzelklage finanziell lohnt.

Gehören Sie zu den betroffenen Kunden? 

Im Dieselskandal vertrete ich mehrere Mandanten gegen die Volkswagen AG und habe daher bereits viel Praxiserfahrung und Fachkompetenz in dieser Materie. Wenn Sie betroffen sind und sich gerne schnell & unkompliziert beraten lassen möchten, dann kontaktieren Sie mich. Gerne prüfe ich für Sie, ob sich eine Individualklage für Sie lohnt und kläre Sie umfassend über Chancen und Risiken auf. Eine mandantennahe und individuelle Beratung sowie Betreuung stehen dabei an oberster Stelle.

Über etwaige Kosten informiere ich Sie vorher unverbindlich, transparent und ohne Risiko.



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