VW-Abgasskandal: Zum Jahresende droht Verjährung

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Das Landgericht Ulm hat in mehreren, kürzlich von uns erstrittenen Entscheidungen die VW-AG zur Rückabwicklung von Kaufverträgen über gebraucht gekaufte Fahrzeuge verurteilt. 

Das Gericht stellte fest, VW habe den Käufer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Dass der Käufer, um die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht zu gefährden, das Software-Update hatte aufspielen lassen, steht dem Rückabwicklungsanspruch nicht entgegen.

Sofern Sie ein fabrikneues Fahrzeug erworben haben, ist VW gegebenenfalls sogar verpflichtet, Ihnen ein Neufahrzeug im Tausch zur Verfügung zu stellen. Sollte das Fahrzeug oder die Baureihe nicht mehr produziert werden, richtet sich der Anspruch auf Lieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs aus der aktuellen Produktion. 

Einige Gerichte haben zwischenzeitlich geurteilt, dass sich der Käufer im Falle der Rückabwicklung auch keine Gebrauchsvorteile für die erfolgte Nutzung bzw. die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen muss.

Sollten Sie ebenfalls betroffen sein, sollten Sie nun aber schnell handeln, da mögliche Ansprüche gegen VW spätestens Ende des Jahres 2019 zu verjähren drohen und die Bearbeitung eine gewisse Vorlaufzeit erfordert.

Sofern sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist diese in der Regel verpflichtet, die entstehenden Kosten zu übernehmen. Wir übernehmen für Sie die vollständige Abwicklung des Kontaktes mit dem Versicherer.

Gerne stehe ich für nähere Erläuterungen in einem Telefonat oder persönlichen Gespräch in Verfügung. 

U. Nittmann 

Rechtsanwalt 



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