VW-Autokredit: Widerruf ist möglich – so LG Berlin

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Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann ein Darlehensvertrag auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen werden – das ist bereits aus einer unzähligen Anzahl von Immobiliendarlehensverträgen bekannt und dort von verschiedenen Gerichten entsprechend entschieden worden.

Fehler in Widerrufsbelehrung

Nun haben auch die Autobanken Fehler in ihre Widerrufsbelehrungen für Darlehen eingebaut, mit denen der Autokauf finanziert wurde oder ein Fahrzeug geleast wurde. In einem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Berlin hatte der Fahrer eines VW-Fahrzeugs geklagt. Er will den von der Volkswagen-Bank finanzierten Kauf seines Fahrzeuges rückabwickeln, indem er den Widerruf erklärte. Zwar war die in der Widerrufsbelehrung genannte 14-tägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen. Er berief sich jedoch darauf, dass die Frist eigentlich noch gar nicht zu laufen begonnen hat, weil die Widerrufsbelehrung fehlerhaft bzw. unvollständig war.

LG Berlin erachtet Widerruf für wirksam

In dem Verfahren teilte das Gericht mit, dass es den Widerruf für wirksam erachte. Dies hätte zur Folge, dass der Kaufvertrag über das Auto und der Darlehensvertrag rückabgewickelt werden müssen. D. h., der Käufer muss das Fahrzeug zurückgeben. Dafür erhält er sowohl die geleistete Anzahlung als auch die gezahlten Raten zurück. Der Bank verbleiben lediglich die Zinsen, die jedoch gering sind und den Wertverlust des Autos in dem gefahrenen Zeitraum nicht annährend ausgleichen.

keine Nutzungsentschädigung für Verträge ab 13. Juni 2014

Eine verbraucherfreundliche Gesetzesänderung im Jahr 2014 führt dazu, dass bei Kreditverträgen, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, noch nicht einmal Nutzungsersatz zu zahlen ist. Für Käufer oder Leasingnehmer, die ihre Verträge nach dem 13. Juni 2014 mit der VW-Bank abgeschlossen haben, ist die Durchführung des Widerrufs daher besonders interessant.

VW-Bank unterbreitet Vergleichsangebot

Auch die VW-Bank scheint erkannt zu haben, dass der Widerruf erfolgreich gewesen sein könnte. Sie hat dem Kläger in dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin daher ein gutes Vergleichsangebot unterbreitet.

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