VW-Dieselskandal landet am 27. Februar vor dem BGH – VIII ZR 225/17

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Der VW-Abgasskandal landet am 27. Februar vor dem BGH. Unter dem Aktenzeichen VIII ZR 225/17 verhandelt der Bundesgerichtshof die Klage eines Verbrauchers, der einen VW Tiguan erworben hatte und aufgrund der Abgasmanipulationen die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangt.

Der Kläger hatte im Juli 2015 den VW Tiguan 2.0 TDI als Neuwagen gekauft. Wenige Wochen später flog der Dieselskandal auf, von dem auch der Tiguan betroffen war. Daher verlangt der Kläger die Nachlieferung eines Neufahrzeugs, das keine Mängel aufweist. 

Der Haken: VW baut dieses Modell des Tiguan nicht mehr. Seit 2016 läuft die zweite Generation des VW Tiguan vom Band, die naturgemäß einige Änderungen zum Vorgänger-Modell aufweist. Daher hatte das OLG Bamberg entschieden, dass VW ein mangelfreies Neufahrzeug gar nicht liefern könne, weil es schlicht und einfach gar nicht mehr gebaut werde. Die zweite Generation des Tiguan weise gravierende Unterschiede auf, die Fahrzeuge seien z. B. länger, breiter und anders motorisiert.

In letzter Instanz hat nun der BGH das Wort und muss darüber entscheiden, ob der Kläger Anspruch auf die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs hat. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung sieht gute Chancen, den Anspruch durchzusetzen: „Andere Gerichte haben auch schon anders als das OLG Bamberg entschieden. Das LG Hamburg hat z. B. geurteilt, dass der Anspruch auf Lieferung des Nachfolgemodells besteht, wenn das Modell der ersten Generation nicht mehr gebaut wird. Das OLG Hamburg hält die Veränderungen beim Nachfolgemodell des VW Tiguan auch nicht für so gravierend, dass eine Nachlieferung nicht möglich wäre und hat im Oktober 2018 darauf hingewiesen, dass es einer Klage auf Nachlieferung wahrscheinlich stattgeben würde.“

Zudem besteht im Abgasskandal auch die Möglichkeit, nicht die Nachlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs zu verlangen, sondern auf Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrags zu klagen. Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Eine Entscheidung des BGH im Abgasskandal steht nach wie vor aus. Bereits eine für den Januar terminierte Verhandlung vor dem BGH wurde abgesagt, weil sich die Parteien noch außergerichtlich geeinigt haben. Ob es nun Ende Februar tatsächlich zu einer Verhandlung oder ob es noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, bleibt abzuwarten.

Mehr Informationen auf der Kanzleiwebsite.



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