VW-Kurssturz: Zertifikate auf Volkswagen-Aktien und Schadensersatz? Fachanwälte informieren

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Der Skandal um die manipulierten Abgaswerte bei dem millionenfach verkauften Motor EA 189 steht erst am Anfang der langen Aufarbeitung. Auch für die Gerichte hat die mit dem Abgasskandal verbundene Arbeit schon begonnen: Denn die ersten Klagen von Aktionäre und Autokäufer sind bereits bei den Gerichten.

Doch es gibt noch mehr Betroffene: Anleger, die indirekt mit Zertifikaten und anderen Derivaten auf die Kurse der VW-Aktien setzten.

Denn die Kurse vollzogen vor rund drei Wochen zuerst eine Talfahrt und verharren derzeit auf einem Niveau von 100-110 bzw. 90-100 Euro. Bei Anlegern kann dies bereits zu greifbaren Verlusten geführt haben. Etwa wenn ein Zertifikat die Barriere durchbrochen hat und deshalb ausgeknockt wurde.

Was können Zertifikate-Anleger fordern, wenn die Abgasaffäre für sie solche Verluste mit sich brachte? Die Herausgeber der Wertpapiere sind nicht mit der maßgeblich für den Skandal verantwortlichen Volkswagen AG identisch. Auch sind die Emittenten nicht für den Kurssturz verantwortlich. Aber je länger die Abgasaffäre währt, desto mehr Hinweise gibt es, dass der Autobauer intern bereits vor Jahren von den Vorgängen gewarnt wurde. Auf dieser Grundlage stehen Schadensersatzansprüche von Zertifikatsinhaber gegenüber dem VW-Konzern selbst im Raum.

Die nächste Frage für geschädigte Inhaber von Zertifikaten auf VW-Aktien ist: Springt die Rechtsschutzversicherung ein? Anders als bei den Autokäufern lässt sich diese Frage in Kapitalanlagefällen nicht einfach beantworten. Dies kann aber durch einen Fachanwalt geklärt werden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat viel Erfahrung im Themenkomplex „Rechtsschutzversicherung und Kapitalanlagen“.

Zusätzlich bietet die Kanzlei Zertifkateinhabern an, sich vormerken zu lassen. Näheres rund zu Anleger-, Aktionärs- und Autokäuferrechten in der VW-Abgasaffäre befindet sich auch auf www.vw-schaden.de.


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