VW-Skandal: Schadensersatzansprüche der Aktionäre gegen die VW AG

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VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte - Dem Volkswagenkonzern droht Regresswelle!

Tausende von Volkswagenaktionären hatten eine schwarze Woche an der Börse. Der Verlust der Aktionäre hat bis jetzt bereits große Dimensionen angenommen. Der endgültige Verlust ist aber weder absehbar noch bezifferbar. Geschädigte Aktionäre haben die Möglichkeit Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG geltend machen. Hintergrund ist, dass sich Volkswagen wegen unterlassener Veröffentlichung von Kapitalmarktinformationen und Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Nach Angaben der US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) soll VW seit dem Jahr 2009 bis zum Jahr 2014 ein Softwareprogramm in Dieselmotoren eingesetzt haben, welches Schadstoffmessungen bei Abgastests manipuliert. Dieses wurde eingesetzt, um die sehr strengen Umweltvorschriften zu umgehen. Die eingesetzte Software erkennt, wenn ein Abgastest an dem Fahrzeug durchgeführt wird und passt in diesem Fall das Motorverhalten derart an, dass die zulässigen Abgashöchstwerte nicht überschritten wurden. Im alltäglichen Fahrbetrieb jedoch wurden diese Abgashöchstwerte nach Angaben der EPA teilweise wohl um das 10- bis 40-Fache überschritten. Der ehemalige Vorstandschef Marzin Winterkorn hat bereits derartige Manipulationen bestätigt. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe rutschte der Börsenkurs der VW-Aktien dramatisch ein. Innerhalb weniger Tage brach der Kurs der VW-Aktie um bis zu 40 % ein!

Schadensersatzansprüche/Rückabwicklung für Aktionäre nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) möglich

Angesichts der offensichtlich vorsätzlichen Manipulationen und Irreführung der Öffentlichkeit haben geschädigte Anleger die Möglichkeit Schadensersatz von Volkswagen zu fordern. Die bisherigen Erkenntnisse und Eingeständnisse von VW zeigen auf, dass es sich offenbar um gezielte Manipulationen gehandelt hat. Es handelt sich hierbei um Insiderinformationen gemäß § 15 WphG, die mitteilungspflichtig sind. Werden solche Insiderinformationen nicht veröffentlicht, gibt § 37 b WphG Anlegern die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern. Dies gilt zumindest für solche Anleger, die Aktien seit Beginn der Manipulationen erworben haben.
Nach einer aus dem Jahre 2011 stammenden Entscheidung des BGH sind Aktionäre bei pflichtwidrig unterlassener Veröffentlichung oder Insiderinformationen, welche Schadensersatzansprüche nach § 37 b Abs. 1 Nr. 1 b WphG begründet, berechtigt den Schaden geltend zu machen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Aktionäre Rückgabe der Aktien gegen den Kaufpreis inkl. Nebenkosten verlangen können. Ebenso haben die Aktionäre die Möglichkeit den Kursdifferenzschaden geltend zu machen. 

Verletzung der Ad-Hoc-Pflicht

Börsennotierte Unternehmen haben die Pflicht, die Öffentlichkeit sofort über kursrelevante Informationen zu benachrichtigen. Die Informationen sollen dem VW Konzern bereits seit Mai 2014 vorgelegen haben. Meldungen sind aber nirgendwo zu vernehmen. Der VW Konzern hätte wohl bereits deutlich früher in Form einer Ad-hoc-Mitteilung über die Ermittlungen der US-Umweltbehörde EPA veröffentlichen müssen.

BaFin prüft ebenfalls Unregelmäßigkeiten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft bereits Unregelmäßigkeiten beim Handel mit VW-Aktien. Dabei stehen vor allem 
- Marktmanipulationen durch Investoren
- Insiderhandel
- Verletzung der Ad-hoc-Pflicht
im Vordergrund.

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