VW-Skandal: Schummelei an weiteren Modellen?

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Am 17. April 2019 hat das Kraftfahrtbundesamt ein weiteres Modell aus dem Hause Volkswagen zurückgerufen. Das Modell T6 aus den Baujahren 2014 bis 2017 soll die Grenzwerte für Stickoxide der Euro-6- Abgasnorm überschreiten. Betroffen sind die Fahrzeuge T6 2,0 TDI.

Besonders aufsehenerregend ist der Rückruf in dem Hinblick, dass in den betroffenen Fahrzeugen nicht der bisher vom Abgasskandal betroffene Motor EA189 verbaut ist, sondern das Nachfolgemodell EA288. Volkswagen räumte bereits ein, dass in den Motoren ein Thermofenster verbaut sei, das in einem bestimmten Temperaturbereich die Abgasreinigung abschaltet oder reduziert.

Auch das Landgericht Wuppertal muss sich derzeit mit den von Volkswagen verbauten Thermofenstern befassen. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 O 273/18 klagte der Besitzer eines VW Golf VII, in dem auch der Motor EA288 verbaut ist. Hier soll Volkswagen ebenso eingestanden haben, dass in dem Motor ein Thermofenster verbaut ist. Allerdings weist Volkswagen den Vorwurf der Manipulation zurück.

In dem Verfahren soll nun kraft Beweisbeschluss des Gerichts durch einen Sachverständigen geklärt werden, ob die Software erkennt, wann das Fahrzeug im Prüfbetrieb läuft und ob in diesem Fall die Abgasrückführung anders als im normalen Straßenverkehr stattfindet. Außerdem soll geprüft werden, ob die Abgasreinigung ab einer bestimmten Drehzahl vollständig abgeschaltet wird.

Noch ist das Ergebnis des Verfahrens vor dem Landgericht Wuppertal offen, doch in ähnlichen Fällen vor dem Landgericht Stuttgart wurden die von Daimler verbauten Thermofenster bereits als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft.

Kommt es zu einer Klassifikation als unzulässige Abschalteinrichtung, droht VW eine neue Klagewelle.

Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden über das aktuelle Verfahren und stehen auch Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Abgasskandal zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne.


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