VW-Skandal und Umrüstung: Wie können sich Kunden absichern?

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Die Rückrufaktion wegen des VW-Abgas-Skandals nimmt konkrete Gestalt an. Bei 2,5 Mio. Kunden (bzw. 1,5 Mio. nach anderslautenden Presseberichten) wurde die Umrüstung in die Wege geleitet. Doch obwohl nun Bewegung in den Abgas-Skandal kommt, sind sich nicht alle Autobesitzer wirklich sicher, dass die Umrüstungsmaßnahmen die Lösung für alle Probleme sind.

Besonders eine Frage beschäftigt die betroffenen Dieselbesitzer nach wie vor: Geht die Justierung der Stickoxidwerte vielleicht zulasten der Lebensdauer und der Leistung des TDI-Motors? Die Antwort auf diese Frage steht noch aus. Zwar hat das Kraftfahrtbundesamt die Maßnahmen genehmigt, jedoch enthält die behördliche Genehmigung keine Aussage darüber, dass bzw. ob es zu Folgeschäden kommen könnte. Denn dort wird in erster Linie bestätigt, dass durch die vorgeschlagenen Umrüstungsmaßnahmen die vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden können. In der Genehmigung wird nicht ausgesagt, ob und inwiefern die PS-Zahl, der Verbrauch oder die Laufleistung des Motors leiden könnten.

Es bleibt für die Besitzer der verschiedenen VW-, Seat-, Audi- und Skoda-Modelle eine Ungewissheit zurück, ob ihr Fahrzeug durch die Reparatur tatsächlich mangelfrei wird. Deswegen setzen zahlreiche Autobesitzer auf den in verschiedenen Presseartikel angesprochenen Verjährungsverzicht von VW. Allerdings sollten die Autobesitzer bedenken, dass einige, aber nicht alle ihrer Rechte gegenüber der Volkswagen AG geltend gemacht werden können. Wenn es um Gewährleistungsfälle geht, müssen sich die Fahrzeugbesitzer nicht an den Autobauer, sondern an ihren Verkäufer bzw. Händler wenden. Auf einen Verzicht von VW kommt es nur dann an, wenn das betreffende Fahrzeug direkt bei VW gekauft wurde – doch dies ist eher selten der Fall.

Unabhängig von solchen rechtlichen Finessen stellt sich für die Dieselbesitzer die Frage, wie sie sich verhalten können, wenn sie für die Umrüstung in die Werkstatt gebeten werden. Denn bei nicht wenigen Betroffenen bleibt die Unsicherheit, ob bzw. welche Folgen die Nachbesserung für den Motor haben kann. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfehlen vor diesem Hintergrund, dass die Kunden nur unter den folgenden Voraussetzungen die Nachbesserung akzeptieren sollten:

  • Der Autobauer VW oder der jeweilige Händler übernehmen eine Garantie dafür, dass sämtliche durch Rußbildung und -ablagerung erforderlich werdenden Reparaturen und Servicekosten übernommen werden. Gleichzeitig soll auf den Nachweis der Kausalität verzichtet werden – der Kunde soll nicht die Nachweislast tragen, dass die Folgeschäden auf die Umrüstung zurückzuführen sind. Dies bedeutet, dass im Fall von möglichen Folgeschäden nicht die Kunden bewiesen müssen, dass die Folgeschäden auf der Umrüstung beruhen. Wenn dies nicht vereinbart wird, muss der Autobesitzer im Schadensfall beweisen, dass der Folgeschaden auf dem Abgasproblem beruht. In der Praxis ist dies eine sehr hohe Hürde!
  • VW oder der Händler garantieren, dass sich nach der Nachbesserung das Fahrzeug nicht nachteilig verändert, insbesondere kein Leistungsabfall oder erhöhten Kraftstoffverbrauch erfährt. Durch diese Garantie kann sichergestellt werden, dass VW haften muss, falls dies nicht zutrifft. Auch hier sollte eine Beweisregel getroffen werden und die Garantie juristisch wasserdicht formuliert sein.
  • Die Gewährleistung auf alle motorbezogenen Mängel wird um fünf Jahre oder noch länger verlängert.

Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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