Währungsverluste - Fondsanlagen und Darlehen und in Schweizer Franken

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Anleger in Immobilienfonds, welche ihre Beteiligung in Schweizer Franken finanzierten und über ein Wechselkursrisiko seitens ihrer Bank nicht hingewiesen wurden, haben Aussicht auf Schadensersatzansprüche wegen nicht anlage- bzw. anlegergerechter Beratung. Durch die Freigabe des Schweizer Franken ergeben sich nunmehr in jüngster Zeit teilweise erhebliche Diskrepanzen zwischen dem in Euro notierenden Immobilienwert der Fondsanlage und dem in Schweizer Franken notierenden Darlehen. Wegen unzureichender Besicherung kann dies zur Nachforderung von Sicherheiten durch die Bank führen. Bei Fondsanlagen hat dies dann oft den negativen Nebeneffekt, dass Ausschüttungen an die Fondsanleger wegen dem vorrangigen Sicherungsbedürfnis der Banken ausbleiben oder zurück gestellt werden müssen, weshalb die Fonds dann negativ rentieren.

Dieser Negativeffekt wird für den Euroschuldner noch verstärkt, wenn die finanzierende Bank nun verlangt, dass ein ehedem auf Schweizer Franken lautendes Darlehen in ein Euro-Darlehen umgewandelt werden muss.

Anleger, denen geschlossene Immobilienfonds in Schweizer Franken von Banken empfohlen wurden, ohne dass auf ein potentielles Währungs-/Wechselrisiko hingewiesen wurde, haben gute Chancen, Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Anlageberatung einzufordern.

Gleiches gilt für Bauherren, die Immobilien direkt über Baufinanzierungsdarlehen in Schweizer Franken finanziert haben. Der Umstand, über Wechselkursrisiken nicht (hinreichend) aufgeklärt worden zu sein, gehört zu den klassischen Ansatzpunkten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Falschberatung.


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