Waldorf Frommer Abmahnung: Big Bang Theory (Champagne Reflection & Communication Deterioration)

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Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer aktuell erneut im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Serien ab.

Es handelt sich dabei um eine etwaige Urheberrechtsverletzung an einzelnen Folgen (Folgen “The Champagne Reflection” und “The Communication Deterioratione”) der 8. Staffel der Serie „Big Bang Theory” durch das unbefugte Verbreiten in Torrent Filesharing-Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerken.

Es besteht die Gefahr, in Zukunft auch wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden. Weitere Folgen der 8. Staffel lauten:

1 The Locomotion Interruption
2 The Junior Professor Solution
3 The First Pitch Insufficiency
4 The Hook-up Reverberation
5 The Focus Attenuation
6 The Expedition Approximation
7 The Misinterpretation Agitation
8 The Prom Equivalency
9 The Septum Deviation
10 The Champagne Reflection
11 The Clean Room Infiltration
12 The Space Probe Disintegration
13 The Anxiety Optimization
14 The Troll Manifestation
15 The Comic Book Store Regeneration
16 The Intimacy Acceleration
17 The Colonization Application
18 The Leftover Thermalization
19 The Skywalker Incursion
20 The Fortification Implementation
21 The Communication Deterioration
22 The Graduation Transmission
23 The Maternal Combustion
24 The Commitment Determination

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oft beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 519,50 Euro (pro Folge) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Sind sie abgemahnt worden? Nützliche Tipps zur „Big Bang Theory”-Abmahnung:

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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