Waldorf Frommer Abmahnung: 2 Broke Girls - Folgen: And A Loan For Christmas & And The Model Apartment

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Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt. So z. B. bei „Homeland”, „The Vampire Diaries”, „Troop”, „Bones – Die Knochenjägerin”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „New Girl“, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „The Americans”, „Sons of Anarchy”, etc ...

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer, erneut im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, eine US-Serie ab. Es handelt sich dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an zwei konkreten Folgen („And A Loan For Christmas“ und „And The Model Apartment“) der Serie „2 Broke Girls“. Sie soll unbefugt in Torrent-Filesharing-Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerken verbreitet worden sein.

Dabei besteht Gefahr, auch aufgrund behaupteter Rechtsverletzungen an weiteren Folgen abgemahnt zu werden. Weitere in Frage kommende Folgen der 4. Staffel von „2 Broke Girls”:

  • And the Zero Tolerance
  • And the Fat Cat
  • And the Cupcake Captives
  • And the Great Unwashed
  • And the Knock Off Knockout
  • And the Crime Ring
  • And the Move-in Meltdown
  • And the Past and the Furious
  • And the Fun Factory
  • And a Loan for Christmas
  • And the Model Apartment
  • And the Brand Job
  • And the Old Bike Yarn
  • And the Childhood Not Included
  • And the DJ Face
  • And the Reality Problem

Folgendes wird verlangt:

Innerhalb einer Frist von wenigen Tagen soll eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von üblicherweise 519,50 Euro (pro Folge) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Nützliche Tipps für die Empfänger der „2 Broke Girls“-Abmahnung:

  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

  • Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt, jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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