Waldorf Frommer Abmahnung: "Can a Song Save Your Life?" (Studio Canal GmbH)

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Im Film "Can a Song Save Your Life?" reist die Sängerin Greta ihrer Jugendliebe Dave nach, welcher einen hoch dotierten Plattendeal angeboten bekommen hat. Durch die folgenden Rockstar-Allüren ist Greta verstört und will nur noch heim nach England. An ihrem letzten Abend spielt sie ein selbstkomponiertes Lied und wird entdeckt von einem zufällig anwesenden Indie-Label-Produzenten, der denkt, dass er gerade einen potentiellen Hit gehört hat.

Eine potentiell von Ihnen begangene Urheberrechtsverletzung sieht auch die Kanzlei Waldorf Frommer, denn Sie sind Internetanschlussinhaber/in und haben womöglich auch eine Abmahnung erhalten in dieser Sache?

Berichten zufolge lässt die Studio Canal GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Can a Song Save Your Life?“ durch Waldorf Frommer abmahnen.

Was können Sie tun? Wie können Sie reagieren?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Kann jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis in Betracht kommen für die Rechtsverletzung?

Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst. Haben dagegen Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, I ZR 74/12).

Geprüft werden muss unbedingt, ob und wie eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Sie finden uns unter http://www.ra-juedemann.de.


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