Waldorf Frommer Abmahnung: div. Folgen von „Bones - Die Knochenjägerin“ - hier finden Sie nützliche Tipps

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Berichten zufolge mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH diverse Folgen der US-Serie „Bones – Die Knochenjägerin“ ab.

Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt. So z. B. bei „How I Met Your Mother”, „Homeland”, „The Vampire Diaries”, „Troop”, „Modern Family”, „Crossing Lines”, „New Girl“, „Arrow”, „The Americans”, „Sons of Anarchy”, „The Simpsons”, etc...

Wer heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht bald ändern.

Vorsicht: Es besteht die Gefahr, zukünftig auch wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden.

Bisher veröffentlichte Titel der letzten Staffel 10, die in Frage kämen:

  1. The Conspiracy in the Corpse
  2. The Lance to the Heart
  3. The Purging of the Pundit
  4. The Geek in the Guck
  5. The Corpse at the Convention
  6. The Lost Love in the Foreign Land
  7. The Money Maker on the Merry-Go-Round
  8. The Puzzler in the Pit
  9. The Mutilation of the Master Manipulator
  10. The 200th in the 10th
  11. The Psychic in the Soup
  12. The Teacher in the Books 

Folgendes wird von den Adressaten der Abmahnschreiben üblicherweise verlangt:

Innerhalb einer Frist von wenigen Tagen soll eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 519,50 Euro (pro Folge) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Nützliche Tipps für die Empfänger der „Bones – Die Knochenjägerin“-Abmahnung:

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Auf jeden Fall sollte eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Rufen Sie die gegnerische Kanzlei nicht an. Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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