Waldorf Frommer Abmahnung: Div. Folgen von „Homeland“ - Staffel 4

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Es sind weiterhin viele Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Auch an der Serie „Homeland“ (4. Staffel) ließ die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer Filesharing-Netzwerken abmahnen.

Wer heutzutage also weiterhin der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht nun schnell ändern.

Die Folgen der 4. Staffel von „Homeland“ heißen:

Folge 01: The Drone Queen
Folge 02: Trylon and Perisphere
Folge 03: Shalwar Kameez
Folge 04: Iron in the Fire
Folge 05: About a Boy
Folge 06: From A to B and Back Again
Folge 07: Redux
Folge 08: Halfway to a Donut
Folge 09: There’s Something Else Going On
Folge 10: 13 Hours in Islamabad
Folge 11: Krieg Nicht Lieb
Folge 12: Long Time Coming

Was wird von Ihnen verlangt?

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu begleichen. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 519,50 Euro pro Folge sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Ihre Reaktion?

Bleiben Sie zunächst ruhig und reagieren Sie besonnen.

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die oftmals beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.

Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Gerne beraten wir Sie.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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