Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten?

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Aktuell liegen mir mehrere urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vor. Die Münchener Kanzlei mahnt schon seit Jahren für unterschiedliche Rechteinhaber die illegale Verbreitung von Serien, Musikstücken oder Filmen über sog. Internettauschbörsen oder über Filesharingnetzwerke ab.

Aktuell werden unter anderem folgende Werke abgemahnt:

  • „Person of Interest“
  • „Big Bang Theory“
  • „Gotham“
  • „Gods of Egypt“

So reagieren Sie richtig

Sie haben eine Abmahnung erhalten und werden nun zur Zahlung und Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert?

Wichtig ist zunächst, dass Sie Ruhe bewahren und nicht unüberlegt handeln.

Beachten Sie, dass Sie die Unterlassungserklärung rechtlich bindet. Wenn Sie eine solche abgeben, dann sollte stets genau geprüft werden, ob und in welcher Form eine Abgabe tatsächlich notwendig ist.

Die Adressaten der Abmahnung interessiert natürlich am meisten die von den Anwälten geforderte Geldsumme. Grundsätzlich kann diese nur vom wirklichen Täter der Urheberrechtsverletzung gefordert werden. Sie erhalten die Abmahnung, weil Sie Anschlussinhaber sind und Ihre Daten ermittelt wurden. Meist ist der Anschlussinhaber allerdings gar nicht der Täter und schuldet dann auch keinen Schadensersatz.

Allerdings kann auch ein Anschlussinhaber, der nicht Täter ist, haften. Man spricht dann von der sog. Störerhaftung. Ob eine solche überhaupt in Betracht kommt, sollte anhand einer Einzelfallprüfung festgestellt werden. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich nicht einheitlich und eine genaue Kenntnis der Rechtslage ist notwendig, um angemessen reagieren zu können.

Allerdings kann in Grenzfällen oft eine deutliche Reduzierung der geforderten Beträge erreicht werden.

Lassen Sie sich beraten und rufen Sie mich noch heute an. Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich.

Beachten Sie:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es drohen hohe Folgekosten.
  • Halten Sie sich an die im Schreiben genannten Fristen.
  • Holen Sie innerhalb der Frist anwaltlichen Rat ein
  • Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.

Gerne können Sie mir die Abmahnung auch per E-Mail oder Fax zuschicken. Ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Eine erste Einschätzung ist in jedem Fall für Sie kostenlos. Im Falle der Beauftragung kann ein faires Pauschalhonorar vereinbart werden. So wissen Sie von Anfang an, was an Kosten auf Sie zukommt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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