Waldorf-Frommer-Abmahnung für die Serie „The 100“ - Schadensersatz: 1.090,00 EUR

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Die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen derzeit die US-Science-Fiction-Serie „The 100“ ab.

In der unserer Kanzlei heute zur Überprüfung vorgelegten Abmahnung wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, die nachfolgenden sieben TV-Folgen der Serie „The 100“ über die Tauschbörse BitTorrent zum kostenlosen Download angeboten zu haben:

„The 100 – Blood Must Have Blood (1)“, TV-Folge (lang)

„The 100 – Bodyguard Of Lies“, TV-Folge (lang)

„The 100 – Fog Of War“, TV-Folge (lang)

„The 100 – Human Trials“, TV-Folge (lang)

„The 100 – Long Into An Abyss“, TV-Folge (lang)

„The 100 – Resurrection“, TV-Folge (lang)

Der betroffene Anschlussinhaber wird von Waldorf Frommer aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie einen pauschalen Betrag in Höhe von 1.090,00 EUR zu bezahlen.

Wie kann auf Waldorf-Frommer-Abmahnungen für „The 100“ reagiert werden?

Es kommt darauf an, wie Juristen gerne antworten. In dem unserer Kanzlei zur Prüfung vorgelegten Fall hat der Anschlussinhaber die sechs Folgen der Serie „The 100“ selbst nicht geladen. Allerdings kann er nicht ausschließen, dass seine Lebensgefährtin oder sein Besuch aus dem Ausland für den Down- und damit einhergehenden Upload der Folgen verantwortlich ist.

Grundsätzlich wird „vermutet“, dass der Anschlussinhaber selbst diese down- und geuploadet hat. Allerdings kann er im Rahmen der ihn insofern treffenden sekundären Darlegungslast einen plausiblen alternativen Kausalverlauf schildern, aus dem hervorgeht, dass auch ein Dritter realistisch als Täter der Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt. Dieser plausible Alternativ-Kausalverlauf war in dem hiesigen Fall leicht zu schildern, weil der Anschlussinhaber zum (angeblichen) Tatzeitpunkt beruflich in einer anderen Stand unterwegs war und somit keinen Zugriff auf seinen häuslichen Internetanschluss hatte. Zugriff hatten aber sowohl seine Lebensgefährtin, als auch der Besucher aus dem Ausland; beide hätten die Folgen der Serie „The 100“ genauso gut herunterladen können.

Wer, wie unser Mandant in diesem Fall, ausschließen kann, selbst für den Upload von „The 100“ verantwortlich zu sein, sollte weder eine Unterlassungserklärung (auch keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung!) abgeben und erst recht keinen Schadensersatz bezahlen. Vielmehr können in und sollten in einem solchen Fall sämtliche Ansprüche schriftlich zurückgewiesen werden und die Rechtsanwälte Waldorf Frommer unter Androhung der Erhebung einer negativen Feststellungsklage aufgefordert werden, die geltend gemachten Ansprüche binnen einer angemessenen Frist von 10 Tagen schriftlich zurück zu nehmen.

Nicht immer ist der Fall aber so einfach wie hier. Oft kommen minderjährige, Mitbewohner, Untermieter oder Freunde als Täter in Betracht. In diesen Fällen kann es dann je nach Konstellation durchaus sein, dass der Anschlussinhaber doch (teilweise) haftet, obwohl er selbst nichts geladen hat. Da hier noch nicht alle denkbaren Konstellationen höchstrichterlich entschieden sind, kommt es hier darauf an, einen Rechtsbeistand zu wählen der sich mit den unterschiedlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte bestens auskennt.

Die Verunsicherung ist bei Menschen, die erstmals Kontakt mit einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer machen, oft groß und wird teilweise auch von verteidigenden Rechtsanwaltskanzleien noch geschürt. Wir versuchen unsere Mandaten diese Angst zu nehmen, indem wir – bezogen auf die jeweilige individuelle Konstellation – über die möglichen Chancen und Risiken verschiedenen Strategien offen und ergebnisorientiert beraten.

Wir haben in der Vergangenheit viele tausend Filesharing-Fälle – ausgerichtlich wie gerichtlich – bearbeitet. Seit einiger Zeit sind wir dazu übergegangen, von uns erstrittene Urteile auch im Volltext zu veröffentlichen, damit sich Betroffene einen Eindruck davon verschaffen können, wie die Gerichte in diesen Fällen „ticken“. Unter www.recht-hat.de finden Sie verschiedene Urteile als auch verschiedene Verteidigungs- aber auch Angriffsmittel, um gegen Waldorf-Frommer-Abmahnungen vorzugehen.

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zum Beispiel für die Serie „The 100“ betroffen sind, senden Sie uns Ihre Abmahnung per Mail oder Fax mit einer Rückrufbitte zu. Gerne rufen wir Sie zurück.

Oder rufen Sie uns direkt an. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Filesharing-Fall an.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Sievers & Collegen
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