Waldorf Frommer Abmahnung: Homeland-Folge - Iron in the Fire
- 2 Minuten Lesezeit
Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Auch werden immer öfter TV-Serien abgemahnt. So z. B. bei „How I Met Your Mother”, „The Vampire Diaries”, „Troop”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „The Americans”, „Sons of Anarchy”, „The Simpsons”, etc...
Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag von Twentieth Century Fox Home Ent. erneut ab.
Es geht dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an der Folge „Iron in the Fire” der 4. Staffel der Serie Homeland.
Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oft beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 519,50 Euro (pro Folge) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.
Vorsicht: Es besteht die Gefahr, in Zukunft auch wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden.
Weitere Folgen der 4. Staffel lauten:
Ep 12 Long Time Coming
Ep 11 Krieg Nicht Lieb
Ep 10 13 Hours in Islamabad
Ep 9 There's Something Else Going On
Ep 8 Halfway to a Donut
Ep 7 Redux
Ep 6 From A to B and Back Again
Ep 5 About a Boy
Ep 4 Iron in the Fire
Ep 3 Shalwar Kameez
Ep 2 Trylon and Perisphere
Ep 1 The Drone Queen
Herunterladen bedeutet Anbieten?
Beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen werden meist gleichzeitig die eigenen bereits heruntergeladenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung” des geschützten Werkes ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.
Nützliche Tipps zur „Iron in the Fire”-Abmahnung:
- Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
- Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
- Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.
- In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
- Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
- Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.
Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.
Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Artikel teilen: