Waldorf Frommer Abmahnung im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH "Wolverine:Weg des Kriegers"
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Der Film "Wolverine: Weg des Kriegers" mit Hugh Jackmann in der Rolle des Titelhelden Wolverine startete am 25. Juli 2013 in den deutschen Kinos. Doch nicht nur im Kino, sondern auch in Internet-Tauschbörsen erfreut sich der Film großer Beliebtheit.
Aus diesem Grund lässt die Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die illegale Verbreitung des Werks im Internet abmahnen.
Empfänger der Abmahnungen ist stets der Inhaber des Internetanschlusses. Diesem wird in der Abmahnung wird vorgeworfen, dass der Film über seinen Internetanschluss illegal anderen Nutzern zum Download angeboten worden sei.
Der abgemahnte Anschlussinhaber soll aufgrund der angeblich über seinen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Schadensersatz sowie Ersatz der Rechtsverfolgungskosten (Aufwendungsersatz) bezahlen
Die Kanzlei Waldorf Frommer geht in den Abmahnungsschreiben davon aus, dass der abgemahnte Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung auch tatsächlich begangen hat. Das ist aber in sehr häufig nicht der Fall z. B. wenn Familienangehörige, die mit dem Anschlussinhaber in einem Haushalt leben,WG-Mitbewohner oder der Ehepartner ebenfalls auf den Internetanschluss zugreifen können. In einem solchen Fall,entfällt die Haftung des Anschlussinhabers gegebenenfalls vollständig.
Aber auch wenn solche Umstände nicht gegeben sind lässt sich trotzdem sehr oft zumindest eine deutliche Reduzierung der Forderungen erreichen.
Die den Abmahnungen beigefügte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft unterzeichnet werden. Die abgegebene Unterlassungserklärung bindet den Schuldner unter Umständen lebenslang. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung wird aber häufig ratsam sein.
Bei Erhalt einer Abmahnung wegen eines illegalen Tauschbörsenangebots über Ihren Internetanschluss ist es daher wichtig, ruhig zu bleiben und richtig zu reagieren.
Gerne berate ich Sie bundesweit zu allen Fragen im Zusammenhang mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer.
Die Bearbeitung einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte übernehme ich zu einem vorab vereinbarten Pauschalpreis. So wissen Sie stets, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Auch eine Übernahme des Mandats im Rahmen der Beratungshilfe ist jederzeit möglich.
Ich überprüfe die Abmahnung anhand Ihres Falles auf Ihre Berechtigung und berate Sie über das weitere Vorgehen. Darüber hinaus erstelle ich eine für Ihre Situation passende modifizierte Unterlassungserklärung.
Rechtsanwalt Robin Neuwirth
Hochbruckstraße 12
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Tel.: 0711/253 83 785
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