Waldorf-Frommer-Abmahnung im Namen der Studiocanal GmbH für „Die Tribute von Panem - Monkingjay Teil 1“

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Waldorf Frommer verschickt erwartungsgemäß verstärkt Abmahnungen für Teil 1 von „Monkingjay“, seit Teil 2 der Saga in den Kinos angelaufen ist.

Mit diesen Abmahnungen verlangt die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschalisiertem Schadenersatz sowie Erstattung von außergerichtlichen Anwaltskosten durch einen Vergleichsbetrag von € 815,00.

Was wird Ihnen vorgeworfen?

Der Vorwurf besteht darin, dass Sie offenbar in einer sog. Internettauschbörse wie BitTorrent oder eMule u.a. das geschützte Filmwerk der Studiocanal, nämlich „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ illegal einer weltweiten Öffentlichkeit zum Tausch angeboten haben sollen.

Dies nennt man im Urheberrecht öffentlich zugänglich machen, § 19a UrhG.

Der Urheber ist aber der einzige und ausschließlich befugt, dieses Recht der öffentlichen Zugänglichkeit gemäß § 19a UrhG auszuüben, es sei denn er hat es Ihnen erlaubt. - Abmahnung Waldorf Frommer

Was nun tun?

Bleiben Sie vor allem ruhig und notieren Sie sich sorgfältig die in der Regel recht kurz gesetzte Frist.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer auf.

Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts.

Suchen Sie besser umgehend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Was tun wir für Sie?

Wir hören uns erst einmal im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer persönlichen Abmahnung Ihren konkreten Einzelfall an und besprechen mit Ihnen, ob es überhaupt – wie in den aller meisten Fällen – Sinn macht, gegen die Abmahnung vorzugehen.

In den allermeisten Fällen können wir die Schadensersatzansprüche entweder ganz beseitigen oder aber mindestens deutlich reduzieren.

Es kommt auch auf den Einzelfall an, ob Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben müssen. Jeder Fall ist anders.

Bleiben Sie aber auf keinen Fall untätig, weil Ihnen ansonsten ein kostspieliges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit Prozesskosten von ca. € 2.000,00 droht.
Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer
 Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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