Waldorf Frommer-Abmahnung: „Love, Rosie - Für immer vielleicht“

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Rosie und Alex sind beste Freunde. Seit ihrer Kindheit. Schon allein deswegen können sie niemals ein Paar werden – oder doch? In Sachen Liebe stehen sich die beiden mal selbst, mal gegenseitig im Weg. Ein gescheiterter Annäherungsversuch hier, eine verpasste Gelegenheit da, und schon sendet das Schicksal die beiden in völlig unterschiedliche Richtungen. Können verschiedene Kontinente, ungewollte Schwangerschaften, desaströse Liebesaffären, Ehen, Untreue und Scheidungen das Band dieser Freundschaft zerreißen? Können Männer und Frauen überhaupt beste Freunde sein? Und gibt es wirklich nur eine Chance für die große Liebe? (Constantin Film)

Die ansgesprochenen Themen bergen viel Spannung und Aufregung in sich. Aufgeregt werden Sie vielleicht auch sein, wenn Ihnen vorgeworfen wird, an dem Film Rechte verletzt zu haben ...

Denn Berichten zufolge mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Internetanschlussinhaber im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH behauptete Urheberrechtsverletzungen am Film „Love, Rosie – Für immer vielleicht“ ab.

Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Wer heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht nun schnell ändern.

Was wird verlangt?

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein pauschales Vergleichsangebot zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Rechteinhaberin durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

Wie können Sie sich verhalten, wenn Sie Empfänger der „Love, Rosie – Für immer vielleicht“-Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen, sonst riskieren Sie die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der Ihnen vorgegebenen Form nicht abgegeben werden. Die Erklärung sollte in jedem Falle modifiziert werden – auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: Weil der Streitwert sinkt und eine gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen.

Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr

Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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