Waldorf-Frommer-Abmahnung: „Sieben verdammt lange Tage“ - Wie verhalten? Nützliche Tipps

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Die US-Dramedy „Sieben verdammt lange Tage” (Originaltitel: „This Is Where I Leave You”) mit Kinostart am 25. September 2014 basiert auf dem gleichnamigen Buch von Jonathan Tropper. Judd Altman trennt sich von seiner Ehefrau nachdem er sie mit seinem Chef Wade Boulanger in flagranti erwischt. Nach der Trennung verstirbt auch noch sein Vater. Bei der Beerdigung des Vaters erfahren die vier erwachsenen Geschwister Judd, Wendy, Phillip und Paul Altman von ihrer Mutter Hillary vom vermeintlich letzten Wunsch ihres Vaters: Er wünscht sich eine siebentägige jüdische Totenwache (Schiv’a). Die Geschwister stimmen nicht wirklich motiviert zu und müssen sich sodann mit ihren individuellen Schicksalen auseinandersetzen, in die die Ehepartner, Ex-Partner und Kinder verwickelt sind.

Motiviert starten Sie sicher nicht in den Tag, wenn Sie als Adressat den Brief mit folgender Abmahnung öffnen …

Erneut lässt die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München abmahnen. Berichten zufolge handelt es sich hierbei um Film „Sieben verdammt lange Tage“.

Die Forderung? Eine beigelegte Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden.

Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815 € sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

Download = Urheberrechtsverletzung in Form des „Anbietens“?

Beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen werden meist gleichzeitig die eigenen bereits heruntergeladenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung” des geschützten Werkes ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

Wie können Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der „Sieben verdammt lange Tage“-Abmahnung geworden sind?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren – verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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