Waldorf Frommer mahnt zu Film „Es“ ab

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Waldorf Frommer wird für Warner Bros. Germany tätig

Waldorf Frommer ist eine bekannte Rechtsanwaltskanzlei aus München. Die Sozietät ist vornehmlich auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Urheberrecht, tätig. Vor allem in der Filmbranche hat Waldorf Frommer viele und bekannte Mandanten, die der Kanzlei den Schutz ihrer Rechte anvertrauen. Zu dieser Gruppe gehört auch Warner Bros. Germany, der deutsche Ableger des großen Filmproduzenten. Seit mehreren Jahren ist Waldorf Frommer damit beauftragt, die Urheberrechte an Filmen und Serien von Warner Bros. zu schützen und Rechtsverletzungen nachzugehen. Täglich mahnt die Kanzlei Internetnutzer ab. Der Warner Bros.-Film „Es“ ist nun vermehrt Thema dieser Abmahnungen gewesen.

Warum wird zu „Es“ abgemahnt?

„Es“ ist wieder in den Kinos! Das Remake vom gleichnamigen Horrorfilm aus den 90er-Jahren erobert die Kinos. Basierend auf dem Roman von Stephen King ist „Es“ ein Horror-Klassiker. Der Film handelt von der kleinen Stadt Derry, in der in den 80er-Jahren seltsame Dinge vor sich gehen und Kinder verschwinden. Eines der verschwundenen Kinder ist Georgie, dessen Bruder Bill die Suche nicht aufgeben will. Mit seinen Freunden recherchiert er und sucht ganz Derry ab. Irgendwann finden die Kinder heraus, dass alle 27 Jahre Katastrophen in Derry vor sich gehen und immer taucht ein Clown auf. Die bedrohliche Suche nach des Rätsels Lösung geht weiter …

„Es“ ist seit Kurzem in den Kinos. Trotzdem wird der Film schon vielfach illegal im Internet angeboten. Entweder auf Streaming-Portalen oder auf Tauschbörsen, auf denen Filesharing betrieben wird. Jeder, der eine solche Homepage betreibt oder auch nur nutzt, verletzt die Urheberrechte an „Es“, die Warner Bros. hält. Folge einer solchen Urheberrechtsverletzung sind Ansprüche von Warner Bros. Das Unternehmen kann Schadensersatz und Unterlassung verlangen. Um diese Verlangen durchzusetzen, verschickt Waldorf Frommer stellvertretend Abmahnungen. Die Schreiben enthalten demgemäß die Aufforderung, fast 1000€ zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Beide Forderungen sollten vorerst nicht befolgt werden!

Welche Konsequenzen hat die Abmahnung von Waldorf Frommer?

Der Erhalt einer Abmahnung stellt den Empfänger nicht vor vollendete Tatsachen. Das soll heißen: Keine Panik! Dennoch sind die Schreiben ernst zu nehmen. Abgemahnt wird meistens der Inhaber des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung vorgenommen wurde. Das bedeutet aber auch, dass es den Falschen treffen kann. Etwa, wenn Mitbewohner, Gäste oder Nachbarn verantwortlich sind. Dann muss in der Regel meist gar nichts gezahlt werden. Allerdings können auch diejenigen, die zu Recht abgemahnt werden, den Umfang des Schadensersatzes verringern. All das ist aber nur möglich, wenn man sich beraten lässt und nicht direkt auf die Abmahnung zahlt. Ansonsten drohen unerfreuliche Konsequenzen.

Wie reagiert man? Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung!

Jeder Fall muss einzeln beurteilt werden, daher gibt es keine pauschale Lösung für alle Empfänger einer Abmahnung. Vorläufig ist zu folgenden Schritten zu raten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte analysieren Ihren Fall und zeigen Ihnen Chancen, Risiken und zu erwartende Kosten auf! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!


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