Waldorf Frommer mahnt zu „King Arthur“ ab – was ist zu tun?

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Waldorf Frommer vertritt Warner Bros. Germany

Warner Bros. Germany ist der deutsche Ableger des riesigen gleichnamigen Filmproduzenten aus den USA. Die Tochtergesellschaft hält in der Regel die Rechte an Warner Bros. Filmen in Deutschland. Zu den jüngeren Warner Bros. Filmen gehört auch King Arthur – Legend of the Sword. Im Interesse von Warner Bros. ist es natürlich, dass die Urheberrechte an den Werken nicht durch illegale Verbreitung verletzt werden. Um das zu verhindern, beauftragt Warner Bros. schon seit Jahren die Kanzlei Waldorf Frommer aus München. Waldorf Frommer ist auf gewerbliche Schutzrechte und insbesondere Urheberrecht spezialisiert und Ansprechpartner für viele Filmproduzenten und deren deutsche Tochtergesellschaften.

Warum verschickt Waldorf-Frommer-Abmahnungen zu King Arthur?

King Arthur – Legend of the Sword ist die Neuverfilmung des englischen Epos. Schon hunderte Jahre existiert die Sage um Arthur, den wahren König von England. Jüngst wurde der Mythos neu verfilmt und ist in Europa äußerst erfolgreich.

Junge und erfolgreiche Filme wie King Arthur – Legend of the Sword werden häufig sehr schnell illegal im Internet verbreitet. Das geschieht über Streaming-Portale wie kinox.to oder über unzulässige Filesharing Foren. Jeder, der Filesharing oder Streaming betreibt oder auch nur nutzt, verletzt dadurch die Urheberrechte an dem jeweiligen Film. Aus dieser Urheberrechtsverletzung folgt zum einen ein Schadensersatzanspruch, zum anderen ein Anspruch auf Unterlassung gegen den Internetnutzer.

Diese beiden Ansprüche versucht Waldorf Frommer mithilfe von Abmahnungen durchzusetzen. Die Empfänger der Schreiben werden dementsprechend aufgefordert, mehrere hundert Euro Schadensersatz zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Wer teure Konsequenzen vermeiden will, reagiert auf die Forderungen von Waldorf Frommer nicht, sondern sucht sich Rat!

Wer erhält eine Abmahnung und was bedeutet das?

Sei es bei King Arthur oder bei anderen Filmen: Waldorf Frommer ermittelt die für die Urheberrechtsverletzung Verantwortlichen normalerweise über IP-Adressen. Der jeweilige Anschlussinhaber, über dessen Anschluss vermeintlich Filesharing oder Streaming betrieben wurde, erhält dann die Abmahnung. Das bedeutet aber auch, dass der Falsche abgemahnt werden kann. Denn oft sind es gar nicht die Anschlussinhaber selbst, sondern Gäste oder andere Mitnutzer. Nicht selten wird auch ein ganz falscher Anschluss ermittelt. Schon deswegen darf man nicht direkt auf die Forderungen von Waldorf Frommer eingehen, auch wenn sie noch so sehr einschüchtern – wer zahlt, obwohl er gar nicht muss, kann viel Geld verlieren.

Doch auch wenn es den „Richtigen“ trifft: In der Regel lässt sich der Umfang des zu zahlenden Schadensersatzes verringern, manchmal muss gar nichts gezahlt werden. Man sollte also nicht voreilig handeln, sondern Rat suchen und Kosten abwenden!

Was ist zu tun? Kostenlose Erstberatung bei Werdermann | von Rüden!

Wer eine Abmahnung erhält, sollte also nicht in Panik verfallen. Gleichzeitig darf man die Schreiben aber auch nicht ignorieren. Da jeder Fall individuell betrachtet werden muss, ist es nötig, Experten aufzusuchen. Vorläufig kann man sich aber an folgendes Schema halten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte überprüfen Ihren Sachverhalt und zeigen Ihre Chancen, Risiken und zu erwartende Kosten auf! Uns gegenüber gehen Sie keine Verpflichtungen ein! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!


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