Wann bekommt man auf der Arbeit Hitzefrei?

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Die Antwort ist leider ernüchternd – gesetzlich gesehen gibt es kein „Hitzefrei“ am Arbeitsplatz. Es hängt also alleine vom Arbeitgeber ab, ob er den Arbeitnehmern bei großer Hitze Freizeit oder einen früheren Schluss zugesteht.

Allgemein gilt nach der Arbeitsstättenverordnung eine Temperatur bis 26°C als noch „zuträglich“ ...

Wenn diese Temperatur jedoch überschritten wird, muss der Arbeitgeber handeln und Schutzmaßnahmen ergreifen.

Der Arbeitgeber muss für Sonnenschutz oder bspw. Ventilatoren sorgen, auch Kaltgetränke sind bereitzustellen. Ggf. sind Mitarbeitern auch kühle Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen. Je nach Einzelfall ist den Mitarbeitern auch die Möglichkeit zu geben, sich in den Waschräumen abzukühlen.

Selbstverständlich kann ein Betriebsrat auch im Rahmen einer Betriebsvereinbarung die notwendigen Maßnahmen regeln oder bspw. auch auf eine Arbeitszeitverschiebung hinwirken.

Hitzefrei gibt es am Arbeitsplatz also leider nicht, der Arbeitgeber hat aber, wie beschrieben, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Bei Arbeiten im Freien muss der Arbeitgeber ab einer Temperatur von 25°C im Schatten auf die Gefahren hinweisen und ggf. Kopfbedeckungen und Sonnenschutz zur Verfügung stellen.

Eigenmächtig „Hitzefrei“ machen ist übrigens keine gute Idee. Dies kann schlimmstenfalls zu einer Kündigung führen. Sollte der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen verweigern, so sollte der Betriebsrat eingeschaltet werden, sofern dieser vorhanden ist oder notfalls ein Rechtsanwalt oder die zuständige Gewerkschaft konsultiert werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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