Warnung für alle Aktona-/FONDAX-Anleger

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Die Aktona Vermögensverwaltung GmbH hat sich in eine Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt. Diese Umwandlung wurde am 26.04.2014 im Handelsregister des Amtsgerichts München veröffentlicht.

Die Aktona Vermögensverwaltung GmbH (jetzt: Aktona Vermögensverwaltung KG) war bisher Komplementärin der vier FONDAX-Gesellschaften:

  • FONDAX Capital Management GmbH & Co. KG/ jetzt: FCM Capital Management Fonds GmbH & Co. KG (Platzierungsphase 2002-2004, 20 Millionen Euro Zeichnungskapital, Daytrading),
  • FONDAX Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG/ jetzt: FCT Capital Trust Beteiligungsfonds 2 KG (Platzierungsphase 2003-2005, 20 Millionen Zeichnungskapital, Blindpool),
  • FONDAX Capital Select GmbH & Co. KG/ jetzt: FCS Capital Select GmbH & Co. KG (Platzierungsphase 2005-2008, 40 Millionen Euro Zeichnungskapital, Immobilien) und die
  • Aktona Premium Select GmbH & Co. KG/ jetzt: APS Premium Select KG (Platzierungsphase ab 2007, Daytrading). 

Was bedeutet die Umwandlung für den Anleger?

Normalerweise geschieht eine Umwandlung nicht ohne Grund. In letzter Zeit sind vermehrt Umwandlungen in GmbHs aufgrund neuer Vorgaben durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu beobachten, hier insbesondere § 18 KAGB.

Hier passiert jedoch der umgekehrte Vorgang: Es wird eine Kommanditgesellschaft aus einer GmbH gegründet.

Hinter dem Manöver muss das Motiv der Gläubigerbenachteiligung vermutet werden. Die Komplementärin als Gründungsgesellschafterin haftet den beigetretenen Anlegern auf Schadensersatz, wenn diese bei ihrem Beitritt getäuscht bzw. falsch beraten wurden.

Die deutsche GmbH hat für den Gläubiger den Vorteil, dass sie ein Stammkapital von mindestens 25.000 EUR aufweisen muss. Für die Kommanditgesellschaft ist kein festes Kapital oder eine Mindesteinlage vorgeschrieben. Fällt der persönlich haftende Gesellschafter aus, d.h. ist dieser entweder insolvent oder nicht greifbar, so ist eine Kommanditgesellschaft für den Gläubiger/ Anleger risikobehaftet.

Ein Grund mehr für Anleger, über einen Ausstieg oder Schadensersatz nachzudenken

Bei den FONDAX-Beteiligungen sind in der Regel ein Ausstieg über den Widerruf als auch Schadensersatzansprüche möglich.

Das weitere Vorgehen richtet sich nach der Beteiligungsdauer und dem eingezahlten Kapital. Die Beweissituation des Anlegers ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Gerne kläre ich Sie über Ihre konkreten Handlungsmöglichkeiten auf und gebe Ihnen eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Hierzu benötige ich zunächst Ihren Beteiligungsvertrag und ggf. die Police Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho





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