Warnung vor Das Regionale Firmenportal Frankfurt und Telefonanrufen

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Warnung vor Das Regionale Firmenportal und Telefonanrufen 

Das Regionale Firmenportal, Mainzer Landstraße 351, 60326 Frankfurt am Main geht derzeit mit der Anrufmasche auf Kundenfang und versucht so, kostenpflichtige Verträge für einen Eintrag in ein Internetverzeichnis zu ergattern. Die Vorgehensweise ist dabei höchst unlauter, was in den letzten Jahren bei vielen Unternehmen Schule gemacht hat. Insofern waren wir ausdrücklich vor der Masche von Das Regionale Firmenportal. Dieses Unternehmen ist bitte nicht zu verwechseln mit Deutsches Firmenverzeichnis der Net Partner GmbH.

Wer ist Das Regionale Firmenportal?

Abofallenbetreiber wie Das Regionale Firmenportal geben sich gerne entsprechende Kunstnamen, um sich einen seriösen Anstrich zu geben und zu suggerieren, dass es sich tatsächlich um ein Firmenverzeichnis handelt, welches Kunden irgendwelchen Mehrwert bietet. Das können wir uns bei dem vorliegenden Firmenverzeichnis jedenfalls nicht vorstellen. Ansässig ist man angeblich auf der Mainzer Landstraße 351 in Frankfurt. Dort wird man aber mit Sicherheit niemanden von Das Regionale Firmenportal finden. 

Die Masche von Das Regionale Firmenportal

Das Regionale Firmenportal geht mit der allseits bekannten und beliebten Anrufmasche vor. Dabei wird behauptet, dass bereits ein Vertrag besteht, der mangels Kündigung nunmehr verlängert worden ist. Manchmal wird auch behauptet, dass man von Google anrufe oder es einfach um den Google Eintrag des Unternehmens geht. Dem Erfindungsreichtum der Anrufer der Abofallenbetreiber von Das Regionale Firmenportal ist hierbei keine Grenze gesetzt. Viele Angerufene sind in dem Moment überrumpelt und gehen  davon aus, dass tatsächlich ein entsprechender Vertrag besteht. Am Ende wird dann eine angebliche Datenabfrage durchgeführt, bei der der Angerufene möglichst häufig mit JA antworten soll. Geschieht dies, wird dieser Teil des Gesprächs auf Band aufgenommen, um den Angerufenen damit unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen. Mit dieser Aufnahme soll dem Betroffenen dann ein Vertrag untergeschoben werden. Diese Masche wird auch in den AGB wie folgt beschrieben:

„Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem zweiten Telefonat gegenüber eine(m/r) Mitarbeiter(in) den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt.“ 

Rechnung von Das Regionale Firmenportal

Unmittelbar nach dem Anruf erfolgt die Rechnung von Das Regionale Firmenportal. Darin ist die Rede von „Gold Plus Paket“ Premiumeintrag unter www.das-regionalefirmenportal.de. Weiterhin wird behauptet, dass die Rechnung für den von Das Regionale Firmenportal individuell gestalteten Firmeneintrag erfolgen soll. Dabei handelt es sich um die gleichen substanzlosen Behauptungen wie bei sämtlichen anderen Abofallenbetreibern, welche diese Masche durchführen. Wehrt man sich dann gegen die Rechnung, erhält man den Bandmitschnitt übermittelt. Damit soll der Betroffene dann zur Zahlung bewegt und ihm die Aussichtslosigkeit der Situation verdeutlicht werden.

Nutzloses Internetportal

Wie sämtliche Abofallenbetreiber unterhält auch Das Regionale Firmenportal ein völlig nutzloses Internetportal. Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass über dieses Portal auch nur ein Kunde geworben werden kann. Sucht man dort beispielsweise nach den Begriffen Rechtsanwalt und München, erhält man genau einen Treffer, der aber zur Kategorie Baumdienste gehört. So viel zur Seriosität des Internetportals von Das Regionale Firmenportal und dessen Nutzen für irgendwelche potentiellen Kunden.

Vorsicht vor der Verlängerungsfalle

Die erste Rechnung betrifft lediglich ein halbes Jahr. Ausweislich der AGB von Das Regionale Firmenportal wird jedoch ein Vertrag über mindestens zwölf Monate geschlossen, welcher sich um weitere zwölf Monate verlängert, wenn er nicht entsprechend gekündigt wird. Dort heißt es explizit:

„§ 9 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung des Vertrages (9.1) Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss. (9.2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis, falls er nicht spätestens 4-8 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. (9.3) Die zu dem Basiseintrag bei Vertragsabschluss einmal Zugebuchten Onlineoptionen bleiben bei Verlängerung des Vertrages Vertragsbestandteil und werden zu den vereinbarten Konditionen - sofern der Kunde diesem nicht in Textform widerspricht - weiterberechnet.“

Abwehr der Forderungen von Das Regionale Firmenportal

Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten von Forderungen wie diejenigen von Das Regionale Firmenportal befreien können. Wenn also auch Sie einen entsprechenden Anruf mit nachfolgender Rechnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten sie schnell, kompetent und bundesweit. Bislang konnten wir stets erreichen, dass der Gegner gegenüber unseren Mandanten auf die geltend gemachten Forderungen verzichtet.


 

Foto(s): LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

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