Warnung vor First Class VIP Club AG Bottighofen und Branchen Pro

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Die First Class VIP Club AG, Hauptstraße 34, 8598 Bottighofen / Schweiz geht nun als Branchen Pro mit Trickanrufen auf Kundenfang. Hervorgegangen ist sie aus der Rocket Concept AG, über die wir bereits in einem früheren Beitrag berichtet haben:

Branchen Pro

Wer ist die First Class VIP Club AG?

Ausweislich des Handelsregisters des Handelsregisteramt Thurgau ist für die First Class VIP Club AG der folgende Geschäftszweck eingetragen:

 „Die Gesellschaft bezweckt den Aufbau und den Betrieb eines globalen Netzwerkes von exklusiven Memberclubs und die Herausgabe von Mitgliederkarten zwecks privilegiertem Einlass und Behandlung in die Memberclubs des Netzwerkes. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.“

Trickanrufe und Rechnungen der First Class VIP Club AG

Die First Class VIP Club AG führt unter der Vorspiegelung einer Legende Trickanrufe durch und versucht somit, die Adressaten in eine Vertragsfalle zu locken. Es handelt sich dabei um die gleiche Art von Trickanrufen, welche zuvor auch von der Rocket Concept AG durchgeführt worden sind. Lässt man sich dann durch diesen Cold Call täuschen, erhält man postwenden eine Rechnung von „Branchen Pro“.

Probleme mit Telekommunikationsmitteln und Bankverbindungen

Unternehmen wie First Class VIP Club AG bekommen in letzter Zeit verstärkt Probleme mit der Aufrechterhaltung ihrer Erreichbarkeit. So geht die Bundenetzagentur mittlerweile gegen solche Anbieter vor, indem Telefon- oder Faxnummern gesperrt werden. Das stellt für solche Anbieter ein großes Ärgernis dar.

Gleiches gilt für inländische Bankverbindungen. Auch hier werden Konten schnell geschlossen, wenn entsprechende Beschwerden eingehen. Aus diesem Grund weichen lichtscheue Unternehmen gerne auf ausländische Banken aus.

Zahlen löst das Problem nicht

Viele Betroffene sind verleitet, unmittelbar nach Erhalt der Rechnung von First Class VIP Club AG eine Zahlung zu leisten. Das gilt erst recht nach einer Reduktion des Betrags im Wege des Vergleichs. Problematisch ist dabei, dass eine Zahlung das Problem meist nicht löst. Einerseits ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, gezahlte Beträge zurückzuerlangen; andererseits kennt man sich in der „Branche“. Wer also als bereitwilliger Zahler bekannt ist, kann davon ausgehen, dass der nächste Abofallenbetreiber bereits vor der Tür steht.

Abwehr der Forderungen von First Class VIP Club AG

Forderungen wie diejenigen von First Class VIP Club AG lassen sich grundsätzlich abwehren. Es muss immer geprüft werden, wie der vermeintliche Vertragsschluss zustande gekommen ist. Auch hier gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, sich von dem vermeintlichen Vertrag zu lösen und einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen. Neben unseren Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht konnten wir in den letzten Jahren eine große Anzahl an Mandanten von Forderungen dieser Art befreien. Durch unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet als Anwalt gegen Abofallen- und Branchenbuchbetreiber konnten wir unsere Mandanten vor Zahlungen in Höhe von vielen Millionen Euro bewahren.

Auf unserer Website berichten wir laufend über Neuerungen:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/rocket-concept-ag-branchen-pro


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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