Warnung vor MVG Medien Verlagsservice GmbH / Prins Verlag

  • 2 Minuten Lesezeit

Die MVG Medien Verlagsservice GmbH, Kreuznacherstraße 71, 55595 Weinzheim ist derzeit mit Trickanrufen und versendeten Faxen auf Kundenfang.

Trickanruf der MVG Medien Verlagsservice GmbH

Die MVG Medien Verlagsservice GmbH geht dabei wie folgt vor: Zunächst erfolgt ein Spam-Anruf bei einem Gewerbetreibenden oder Freiberufler aus einem Call Center. Inhaltlich dreht sich der Anruf darum, dass es um die von dem Angerufenen bereits in Auftrag gegebene Broschüre einer Stadt handelt. Es wird dann vorgegaukelt, dass hier eine Verlängerung notwendig ist, woraufhin unmittelbar ein Fax versandt wird, welches dann von dem Betroffenen sofort zurückgeschickt werden muss. Der Anrufer setzt den Betroffenen dabei so sehr unter Druck, dass dieser meist – ohne das Fax zu lesen – eine Rücksendung veranlasst.

Verquickung mit dem Prins Verlag

Die MVG Medien Verlagsservice GmbH gibt dabei an, dass sie den in Rede stehenden Anzeigenvertrag, der mit dem Prins Verlag geschlossen wurde, zur weiteren Abwicklung übernommen hat.

Insofern versucht die MVG Medien Verlagsservice GmbH, ein Verwirrspiel über den richtigen Vertragspartner der jeweils Betroffenen herbeizuführen.

Probleme mit Telekommunikationsmitteln und Bankverbindungen

Unternehmen wie MVG Medien Verlagsservice GmbH bekommen in letzter Zeit verstärkt Probleme mit der Aufrechterhaltung ihrer Erreichbarkeit. So geht die Bundenetzagentur mittlerweile gegen solche Anbieter vor, indem Telefon- oder Faxnummern gesperrt werden. Das stellt für Anbieter wie MVG Medien Verlagsservice GmbH ein großes Ärgernis dar.

Gleiches gilt für inländische Bankverbindungen. Auch hier werden Konten schnell geschlossen, wenn entsprechende Beschwerden eingehen. Aus diesem Grund weichen lichtscheue Unternehmen gerne auf ausländische Banken aus.

Zahlen löst das Problem nicht

Viele Betroffene sind verleitet, unmittelbar nach Erhalt der Rechnung von MVG Medien Verlagsservice GmbH eine Zahlung zu leisten. Das gilt erst recht nach einer Reduktion des Betrags im Wege des Vergleichs. Problematisch ist dabei, dass eine Zahlung das Problem meist nicht löst. Einerseits ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, gezahlte Beträge zurückzuerlangen; andererseits kennt man sich in der „Branche“. Wer also als bereitwilliger Zahler bekannt ist, kann davon ausgehen, dass der nächste Abofallenbetreiber bereits vor der Tür steht.

Abwehr der Forderungen von MVG Medien Verlagsservice GmbH

Forderungen wie diejenigen von MVG Medien Verlagsservice GmbH lassen sich grundsätzlich abwehren. Es muss immer geprüft werden, wie der vermeintliche Vertragsschluss zustande gekommen ist. Auch hier gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, sich von dem vermeintlichen Vertrag zu lösen und einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen. Neben unseren Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht konnten wir in den letzten Jahren eine große Anzahl an Mandanten von Forderungen wie diejenigen der MVG Medien Verlagsservice GmbH befreien. Durch unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet konnten wir unsere Mandanten vor Zahlungen in Höhe von vielen Millionen Euro bewahren. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten